Liebe Kollegen,
in unserem Büro haben wir Jahresabschlüsse, in welchen in der Vergangenheit Kreditorische Debitoren mit den Forderungen aus L+L saldiert worden sind. Diese Vorgehensweise ist seitens der Wirtschaftsprüfer des Mandanten bestätigt und wird auch mandantenseitig weiterhin gewünscht.
Wir haben nach Umstellung von individueller ZOT auf Kontenzwecke jedoch das Problem, dass der Ausweis nicht mehr in der gewünschten Form möglich ist, da er grundsätzlich in den Sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt.
Unter Nutzung der Datev Hilfe konnten wir leider keine Lösung finden.
Kennt jemand einen Workaround, wie trotz Kontenzwecken das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann? (Bitte keinen Verweis auf §246(2) HGB).
Vielen Dank im Voraus,
Karsten Moewes
Hallo Herr Moewes,
unser Standardangebot deckt die rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel des HGB oder der E-Bilanz-Taxonomie ab.
Wie Sie bereits selbst erwähnt haben, können mit dem Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken keine individuellen- oder Kanzlei-Zuordnungstabellen mehr genutzt werden. Sie können aber mit individuellen Kontenzwecken arbeiten.
Wie Sie in Kanzlei-Rechnungswesen mit individuellen Änderungen von Kontenzwecken den Ausweis Ihrer Konten verändern, können Sie in dem Dokument Kontenzweck ändern nachlesen.
Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich per Servicekontakt an unseren Kundensupport Jahresabschluss und wir melden uns bei Ihnen. So können wir gerne auch Detailfragen klären.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo, ich habe das gleiche Problem!
Kreditorisches Debitorenkonto soll mit anderem Debitorenkonto verrechnet werden, da mehrere Debitorenkonten(mit entweder Soll- oder Habensaldo) für den gleichen Kunden existieren.
Kontenzweck ändern, wie empfohlen, geht nicht, da dies offenbar nur für Sachkonten geht.
Gibt es vielleicht doch eine andere Lösung, außer den Saldobetrag umzubuchen?
Gruß
Andreas Weiß