abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abschreibungen zurücksetzen

2
letzte Antwort am 07.05.2018 11:22:50 von bfit
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
cvbock
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
10336 Mal angesehen

Guten Tag,

ich arbeite mit Rechnungswesen pro V.6.1. und mit dem Modul Anlagenbuchführung. Gerade habe ich für diesen Monat im Modul Anlagenbuchführung die Buchungen erzeugt (Abschreibungen). Leider ist verbuchte AfA fehlerhaft. Sie ist doppelt so hoch. Durchaus möglich, dass es mein Fehler ist.

Wie setze ich die verbuchte AfA "sauber" zurück?

MfG

DATEV-Mitarbeiter
Angie_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
8434 Mal angesehen

Guten Tag,

wie Sie die verbuchte AfA zurücksetzen, können Sie hier nachlesen: www.datev.de/info-db/9211286.

Beim selektiven Zurücksetzen können Sie die Werte vom WJ-Ende bis einschließlich eines bestimmten Monats zurücksetzen. Beachten Sie hierbei, dass beim selektives Zurücksetzen nur für einen bestimmten Buchungszeitraum die Werte wieder freigegeben werden und nicht auf einen bestimmten Bearbeitungsstand zurückgesetzt wird. Das heißt, wenn nicht absolut monatsgenau gebucht wurde, kann es sein, dass es zu Differenzen in den Abschreibungen zwischen der Anlagenbuchführung und der Finanzbuchführung kommt. Prüfen Sie deshalb nach dem Zurücksetzen und einer erneuten Übergabe der Abschreibungen die Abstimmung Anlagenbuchführung und korrigieren Sie eventuelle Differenzen manuell in der Finanzbuchführung. Siehe hierzu auch: www.datev.de/info-db/1001491.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt pro.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Angela Schmidt

Produktmanagement und Service

Jahresabschluss/Anlagenbuchführung

DATEV eG    

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
8434 Mal angesehen

Hallo,

wenn die AfA in diesem Monat doppelt so hoch ist, kann das daran liegen, dass Sie im letzten Monat die endgültige Verbuchung der AfA in ANLAG nicht bestätigt haben. Diese Abfrage erscheint immer nach dem Übernehmen der Buchungssätze.

Viele Grüße

0 Kudos
2
letzte Antwort am 07.05.2018 11:22:50 von bfit
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage