Hallo,
wir haben folgenden Fall: Das komplette Anlagevermögen (Buchwert z.B. 100000) einer GmbH soll auf eine GbR (mit Verkehrswert z.B. 150000) übertragen werden. Die Stillen Reserven in der GmbH müssen dabei aufgelöst werden. Die technische Umsetzung im Anlagevermögen krieg ich hin.
Aber wie läuft das buchhalterisch?
-Anlagenabgang in der GmbH mit BW 100000 und Zugang in der GbR mit 150000 müsste ja passen.
Aber wie sieht es aus mit den aufzudeckenden stillen Reserven? Wie buche ich diese?
-Gewinnrücklagen an ????
ich kann hier ja kein Erlös aus Anlagenverkauf buchen...
Hat jemand eine Idee? Habe bisher leider nirgends was entsprechendes gefunden.
Schon mal vielen Dank für die Hilfe!
U.Merkler
Hallo,
ich würde vorschlagen bei der GmbH: Debitor GbR im Soll und Erlöse Anlag im Haben bei der GmbH zu buchen. Gegenüber der GbR hat die GmbH dann eine Forderung. Wie die beglichen wird, könnte dann ja später geklärt werden.
Und prüfen Sie eventuell noch die USt-Pflicht des Vorgangs.
Gruß
C. Rohwäder
Danke, aber das geht leider nicht, da es sich um einen unentgeltlichen Vorgang handeln muss.
Dann werden wir hier mehr Infos brauchen.
Die GmbH überträgt unter Auflösung der SR von 50 TEUR auf eine GbR ?
Kein Zahlungsfluß !
Erster Zug Fo / Erlös
Zweiter Zug xxx / Fo . Warum unentgeltlich, Auf wen geht die Fo über ? Warum ? Hintergrund ?
Hallo,
wenn es unentgeltlich ist, müssen Sie natürlich keine Buchungen vornehmen.
Falls aber nur die Frage des Geldflusses ungeklärt ist, dann wie gesagt buchen.
Gruß
C. Rohwäder
Hintergrund:
Bisher eine AB-GbR, der nur ein Betriebsgrundstück gehört, das an die (produzierende)
AB-GmbH (2 Gesellschafter AB, die ebenfalls Gesellschafter der AB-GbR sind) vermietet wird.
Nun bei der AB-GmbH Aufnahme eines weiteren Gesellschafters N durch Einbringung dessen N-ProduktionsGmbH & Co. KG.
Das Anlagevermögen des N wurde bisher schon in einer separaten N-VerpachtungsGmbH & Co. KG geführt und an die N-ProduktionsGmbH & Co. KG vermietet.
Daher wollen die bisherigen Gesellschafter der AB-GmbH das bisher vorhandene Anlagevermögen auch aus dieser AB-GmbH raus haben und unentgeltlich in deren
AB-GbR einbringen.
Da dies kein Fall des Umwandlungssteuergesetzes ist, geht das nicht ohne Aufdeckung der Stillen Reserven in der AB-GmbH.... und dürfte meines Erachtens auch kein Fall von Umsatzsteuer sein?
Es geht also nicht um den Geldfluss, sondern wo / wie ich den Gewinn von 50.000 aus der Auflösung der st.Res. buchen soll, da es ja kein Verkauf ist und ich daher nicht auf ein entsprechendes Erlöskonto buchen kann... oder muss ich das zwangsweise ("fikiver Verkauf"), weil es nichts anderes gibt?? Gibt ja leider auch kein Konto für Entnahmen von WG für Zwecke außerhalb des Unternehmens... wäre sonst evtl. auch eine Option....
Danke für Ihr Mitdenken!
U.Merkler
Was spricht gegen einen Verkauf, wenn eh die stillen Reserven aufgedeckt werden? Oder ist der neue Gesellschafter bereits beteiligt bzw. soll er noch in diesem Jahr mit steuerlicher Rückwirkung beteiligt werden?
Die Einbringung der N ist zum 1.1., der neue Gesellschafter wird ab 1.1. beteiligt - die WG's werden zum 1.1. übertragen.
Die Gestaltung steht leider nicht zur Debatte. Die ist so fix. Es geht nur um die Verbuchung. Sorry....
Vielen Dank für die Klarstellung, ich hatte so etwas vermutet. Helfen kann ich Ihnen dabei leider nicht.
Ich habe das jetzt gerade mal aufgemalt um zu verstehen was bezweckt wird.
Eigentlich ist das der Job des STb oder WP der die Gestaltung vorgenommen oder der AB GmbH.
Aber sei's drum , die AB GmbH überträgt ihr AV an die AB GBR ( zu Buchwerten geht mangels UmwstG nicht und vermutlich auch nicht nach § 6 ESTG wenn AV aus einer Firma entnommen wird und in ein anderes BV eingelegt wird müsste bei Beteiligungsidentität m.E. der Buchwertübertrag möglich sein. Aber wenn dies nicht gewünscht ist hat Herr Rohwäder völlig recht . Die GmbH hat nun eine Forderung in Höhe von 50.000 EUR an die AB GbR. Ob die Forderung dann in ein dauerhaftes Darlehen ( Fo bei GmbH bzw. Darl von der GmbH bei der GbR) umgewandelt wird oder nicht spielt in der GmbH erstmal keine Rolle.
Was geschieht denn mit dem AV anschließend in der AB GbR ich nehme an die vemietet das dann an die ABN GmbH. Dann könnte z. Bsp. falls dies gewünscht ist, die Miete mit der Fo aufgerechnet werden. Aber brauchen sie die Infos der Gesellschafter A,B und N.
Da es in der gmbH keinen aussensteuerlichen Bereich gibt wird in ein Forderungs/ Aktivkonto immer vorhanden bleiben - bis zum Ausgleich oder Forderungsverzicht seitens der GmbH , das dürfte dann allerdings eine vGA auf Gesellschafterebene auslösen. ( Verzicht auf einen Vermögensvorteil).
Aber sei's drum , die AB GmbH überträgt ihr AV an die AB GBR ( zu Buchwerten geht mangels UmwstG nicht und vermutlich auch nicht nach § 6 ESTG wenn AV aus einer Firma entnommen wird und in ein anderes BV eingelegt wird müsste bei Beteiligungsidentität m.E. der Buchwertübertrag möglich sein.
Zumal es sich bei 2 Beteiligten (A und B) dann insgesamt vorher wohl um eine Betriebsaufspaltung mit Mutter AB GbR und Tochter AB GmbH gehandelt haben müsste, die uU jetzt durch die Aufnahme des N aufgelöst ist.
Allen vielen Dank für die Mühe.
Die Modalitäten hat ein Fachanwalt für Steuern ausgearbeitet - werde mich jetzt erst nochmal mit dem in Verbindung setzen und schauen, was er dazu zu sagen hat.