Mandant hat eine GmbH und erbrachte eine Dienstleistung i.H.v. 200.- EUR für einen Verein.
Anstatt einer Bezahlung einigten die sich dann darauf, dass der Mandant eine Spendenquittung bekommt.
Über diesen Vorgang gibt es nur eine Spendenquittung.
1. Wie bucht man das richtig?
2. Macht es Sinn das zu buchen oder sollte man den Vorgang lieber streichen, da auf den Erlös Steuern zu zahlen sind und der Spendenvorteil geringer ist?
Moinsen,
zu 2) ...
wird hier sicher niemand eine Antwort in Ihrem Sinne geben, in der Bewertung eines Geschäftsvorfalles geht es nicht um Sinn oder Unsinn. Darüber hinaus einen Vorgang zu "streichen" hört sich im ersten Moment bereits strafbewehrt an 😉
Gerade im Zusammenhang mit einer GmbH haut man dann gerne mit der Keule "vGA" drauf.
Außerdem gibt es immer wieder Fehler oder Probleme, die man idR nur einmal im Leben falsch löst bzw. lösen sollte 😉
Weiterhin viel Erfolg