Das Konto "Erstattungen AufwendungsausgleichsG" wird aktuell in der BWA als "Sonstiger Neutraler Ertrag" ausgewiesen. Handelsrechtlich mag das richtig sein. In der BWA würde ich eine Saldierung bei mit Personalkosten bevorzugen.
Schließlich wird die der Erstattung zugrunde liegende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch dort ausgewiesen. Dann gibt es auch kein Rätselraten mehr darüber, was denn der " Sonstige Neutrale Ertrag" sein mag.
dann 4150 bzw. 6070 verwenden
Hallo @ StB_,
wie von Herrn Günther erwähnt, können Sie ein anderes Konto verwenden.
Informationen zu Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetzt finden Sie hier Dok.-Nr.: 5360884 - Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetz - Kontenerläuterung.
Alternativ ist eine Umgehung über eine individuelle BWA möglich. In dieser können Sie Konten zur Erstattung individuell zuordnen. Somit bleibt der handelsrechtliche Ausweis in der Standard-BWA bestehen und in der individuellen BWA erhalten Sie den von Ihnen gewünschten Ausweis.
Nutzen Sie die neue BWA auf Basis der Kontenzwecke, dann können Sie den Kontenzweck ändern. Mit der Kontenzweck-Anpassung ändert sich der Ausweis auch im Jahresabschluss.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Frau Schönweiß,
Danke für die Rückmeldung, Meines Erachtens sollte die Datev das Konto 2749 automatisch in der BWA bei den Personalkosten verrechnen und in der GuV wie bisher ausweisen. In der GuV gilt das HGB und bei der BWA die betriebswirtschaftliche Auswertung.. und da gehören die Erstattungen von Lohnkosten m.E. mit den entsprechenden Lohnkosten verrechnet. Alle individuellen Lösungen sind Murks...
@Gelöschter Nutzer schrieb:Alle individuellen Lösungen sind Murks...
Das sehe ich auch so, jedoch brauchen Sie bei Nutzung der Konten SKR03/04 4150 bzw. 6070 überhaupt nichts anpassen oder basteln, diese Konten mindern schon die Personalkosten.
Nur dass diese Konten nicht dafür gedacht sind, sondern für Krankengeldzuschüsse, die der Arbeitgeber zahlt.