Guten Morgen in die Runde,
wir bräuchten bei folgendem Buchungsvorgang einen Tipp:
Kunde eines Mandanten hat ein Teil einer Rechnung bar bezahlt. Soweit klar. Die noch offene Differenz hat der Kunde mit einem Gutschein (Wertgutschein) bezahlt, die er auf einem ortsansässigen Fest gewonnen hat.
Hättet ihr einen Tipp, welches Konto wir hier am Besten neben dem Debitorkonto ansprechen sollten?
Vielen Dank vorab!
Ist das ein Gutschein eures Mandanten? Oder hat er da (als Beispiel) den Schreiner mit einem Gutschein des Bäckers bezahlt?
In unserem Fall ist es ein Heizöllieferant.
Die Kundin hat die Differenz der Heizöllieferung mit einem Gutschein bezahlt, den Sie auf einem Fest im Ort (Wohnort der Kundin, Sitz der Firma) gewonnen hat.
1371?
Dann würde ich das behandeln wie einen "normalen" Kauf mit Gutschein. Buchungsbeispiele hat Lexinform 5305720.
Hallo @OlafB ,
ich würde mal mit einem klassischen "kommt darauf an" antworten:
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutschein "privat" gewonnen wurde und jetzt anstatt von Bargeld hingegeben wurde, um den Rest zu bezahlen.
Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaft würde ich unabhängig von der Gewinnermittlungsart eine Privateinlage buchen, bei einer Kapitalgesellschaft gegen Gesellschafterverrechnungskonto oder -darlehn, je nachdem, wie gebucht wird.
Und sollte der Gutschein wider Erwarten als Firma gewonnen worden sein, würde ich den zum Zeitpunkt des Gewinns aktivieren (z.B. durchlaufende Posten, 1371 oder etwas mit erhaltene Gutscheine (wenn es sowas gibt) und dann bei "Zahlung" für das Heizöl die Gegenbuchung machen.
Das ist nur meine Meinung, ich weiß nicht, ob es nicht unter Umständen noch eine elegantere Möglichkeit gibt.
Viele Grüße
Dirk Schmakies