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Buchen geleistete Abschlagszahlung - kein BWA Ausweis?

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letzte Antwort am 15.11.2024 14:35:17 von einmalnoch
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Pepe85
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Guten Tag,

 

ich habe ein Problem oder einen Denkfehler.

 

Es geht um das Buchen von Abschlagsrechnungen für Leistungen nach 13b.

 

 

Wir bekommen eine Abschlagsrechnung Rechnung vom Fremdbauleister. 

 

Buche ich jetzt 3695 an Kreditor oder 1180 (da 13b) an Kreditor?

 

Wir haben gebucht:

3695 an Kreditor bei Erhalt der Rechnung

und bei Zahlung 1180 an 3695

 

Jetzt ist aber kein Aufwand in der BWA? 

 

Muss gebucht werden 1180 an Kreditor und bei Zahlung von uns 5920 an 1180?

 

 

Danke im Vorraus 🙂 

m_brunzendorf
Meister
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Wenn Sie kreditorisch buchen... warum buchen Sie dann, wenn ich Sie richtig verstehe, in keinem Fall die Zahlung gegen den Kreditor?

 

Dann bleibt dort die Verbindlichkeit trotz Zahlung doch immer offen... oder verstehe ich Sie falsch?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Pepe85
Beginner
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Hallo,

 

sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt.

 

Ich buche bei Rechnungseingang:

 

1180 an Kreditor

 

bei Zahlung von uns:

 

Kreditor an Bank

 

 

Muss ich noch etwas vornehmen, damit die Rechnugssumme in der BWA auftaucht? 

Ich vermute ich habe einen Denkfehler, aber ich finde ihn nicht. 

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 4 von 9
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Wo sollten den geleistete Anzahlungen in der BWA auftauchen? Es wird doch auch kein Erfolgskonto bebucht? Der Aufwand entsteht erst bei Schlussrechnung. Wenn es sich um Anzahlungen für Waren handelt und diese schon geliefert wurden, müssten Sie über Bestandsveränderungen eine Auswirkung in der BWA erreichen können. Aber nur eine geleistete Anzahlung stellt noch keinen Aufwand dar.

Dinosaurier
klunk_w
Erfahrener
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Bei Bau Mandanten buche ich zusätzlich zu der Abschlagsrechnung an den Debitor

noch den Nettowert auf die Konten:

 

In Ausführung befindl. Baufaufträge (SKR 03 7090)   an   Bestandsveränderung unfertige Leistungen (SKR 03 8970)

 

Dort ist ja auch schon eine Leistung entstanden (Teilabschnitt fertiggestellt).

Bei der Abschlussrechnung muss diese Extra Buchung natürlich wieder rückgängig gemacht werden, damit die Gewinnauswirkung nicht doppelt entsteht.

 

Ich finde die jeweilige Gewinnauswirkung auch wichtig, sonst ist die monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung ja nutzlos wenn z.B. 10 Monate nur Kosten gebucht werden sodass jeden Monat ein hoher Verlust ausgewiesen wird und im 11 Monat dann ein riesen Gewinn angezeigt wird.

 

Nachtrag: Ich habe mir das gerade nochmal druchgelesen und gemerkt dass es hier ja um Eingangsrechnungen und nicht um Ausgangsrechungen geht.  Sorry

 

 

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Usus
Fortgeschrittener
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Muss trotzdem über Bestandsveränderungen gebucht werden.

Denn auch hier gilt die die selbe Regel wie bei Ausgangsrechnungen. Bauleistungen sind erst als Umsatz bzw. Aufwand zu verbuchen, wenn die Leistung abgeschlossen ist. Heißt Schlussrechnung oder Teilleistung mit Zwischenabnahme.

 

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NanLei
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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 Hi, wir haben gerade ein ähnliches "Problem" und denken auch ähnlich, wie hier geschildert. Allerdings überlegen gerade, welche Rechtsgrundlage es für diese Aussage gibt ? Kann jemand helfen ?

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Usus
Fortgeschrittener
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825 Mal angesehen

Bilanziell gelten hier die Grundlagen für Werkleistungen.

 

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 9 von 9
815 Mal angesehen

Ach, das Leben könnte so einfach sein, wenn da nicht die Sprachbarriere wäre.

 

Die DATEV BWA denkt in steuerlichen Dimensionen, Betriebswirtschaft kommt nur am Rande vor, also muss gebucht werden bis die Taste raucht.

 

In der BWA braucht es keine Scheingenauigkeit auf den letzten Cent sondern die grobe Richtung. Die Anforderung einer Anzahlung ist ja nun mal gar nichts, eigentlich nocht einmal eine Forderung oder Verbindlichkeit. Dumm nur, dass es für OPOS und Zahlungsverkehr benötigt wird, dafür gibt es ja die Zwischenkonten die im Jahresabschluss für Meldungen und Buchungsorgien sorgen.

 

So genug gelästert. Die Lösung liegt darin, eine individuelle BWA aufzubauen. Es ist gar nicht so schlimm vom rechten Pfad abzuweichen, man wird nicht gesteinigt und der Aufwand ist überschaubar.

 

Es wird also eine geeignete BWA Form kopiert und diese wird geändert. Die Änderung beschränkt sich auf das Einfügen zweier Zeilen - und zwar einmal bei den Erlösen und einmal beim Wareneinsatz. In die Zeile werden die geleisteten und die erhaltetenen Anzahlungen eingefügt und zwar (Achtung: hier liegt der Trick) nicht mit dem Monatswert des Kontos sondern mit dem Differenzwert (Monatsverkehrszahlen). Die Zeile(n) in die Gesamtrechnung einfügen und fertig.

 

Die Monatsverkehrszahlen (bzw. Jahresverkehrszahlen) ergeben dann eine grobe Bestandsveränderung die aber relativ genau den Trend angibt.

 

Funktionen in der BWA

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 15.11.2024 14:35:17 von einmalnoch
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