Aktive RAP bei Gewinnermittlung gibt es ja nicht. Wie buche ich jetzt eine Versicherung für 2018, die fällig ist am 01.01.2018, aber bereits am 29.12.2017 über die Bank bezahlt wurde. Im SKR 03 gibt es ja die Konten 1450 Forderungen nach §11 EStG und 1704 Verbindlichkeiten nach §11 EStG. Aber es ist ja eigentlich weder das eine noch das andere. Vielleicht hat jemand eine Idee, welches Konto man sonst verwenden könnte. Für eure Hilfe schon mal vielen Dank.
LG Sandra Hasieber
Hallo Frau Haiseber,
nach dem Zu- Abflussprinzip würde ich die Versicherung noch als Aufwand in 2017 betrachten.
Hallo pannes,
m.E. ist der Aufwand aber wegen §11 EStG (da Zahlung innerhalb kurzer Zeit (=10 Tage), also zwischen dem 22.12. und dem 31.12.17) aber im Jahr 2018 zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Sandra Hasieber
Hallo Frau Hasieber,
also, die Versicherungsleistung ist ja definitiv eine wiederkehrende Leistung i.S.d. § 11 EStG, die im kurzen Zeitraum vor dem Jahreswechsel gezahlt wurde und somit grds. ein Fall der Verschiebung in das neue WJ.
Zur Buchung.... Ich würde sagen, es liegt eine Forderung vor! Zwar keine Geldforderung, aber definitiv eine Leistungsforderung. WIe verhält sich die Buchungssystematik wenn Sie entsprechen das Konto "1450 Forderungen nach §11 EStG". Passt der Ausweis in der GuV ? Dann halte ich das für die richtige Buchungslogik. (Sieht aber komisch aus und fühlt sich auch so an
)
Hallo Frau Hasieber,
ich habe dasselbe Problem wie Sie gehabt und dafür auch kein Konto gefunden. Aus der reinen Not heraus, habe ich den Betrag dann doch auf #0980 gebucht, wohlwissend, dass dies kein Konto für EÜ-Rechner ist. Aber die Auswirkungen waren damals die richtigen.
Da das Konto heutzutage vermutlich bei der Kontenzweckprüfung bemängelt werden wird (korrekterweise), kann ich Ihnen da auch nicht weiterhelfen.
Vielleicht äußert sich die DATEV ja mal zu dem Sachverhalt hier!
Übrigens habe ich dieses Problem jetzt nicht mehr, da ich mit dem Mandanten darüber gesprochen habe, dass er diese Versicherung bis zum 21.12. überweisen müsste, wenn er sie noch im alten Jahr als Aufwand berücksichtigt haben möchte. Aber das war gar nicht der Fall und daher überweist er jetzt immer direkt Anfang Januar statt noch im Dezember.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Frau Hasieber,
steuerlich sehe ich das genauso, d.h. Aufwand im Jahr 2018. Die Zahlung im Jahr 2017 würde ich auf das Konto 1371 oder 1450 buchen, ein 100% passendes Konto habe ich im SKR 03 leider nicht gefunden. Praktisch müssten beide Konten funktionieren, d.h. in der EÜR nicht erscheinen. In ähnlichen Fällen habe ich das jedenfalls so gehandhabt.
Viele Grüße
Elke Dörmann
Schließe mich den Vorrednern an, ich sage auch #1450.
Viele Grüße.
Hallo Frau Hasieber,
bei 1450 aber aufpassen, dieses Konto bucht gerne mal automatisch mit Umsatzsteuer.
Daher (und weil auch mir ein solcher Sachverhalt auf Forderung nicht gefällt) verwende ich dafür auch 1704 (wohl wissend, dass der Saldo auf der "falschen Seite" steht) oder 0980. Alternativ tut es auch das gute alte 1360.
Solange in der EÜR die richtigen Werte stehen, ist alles gut.
Schönes Wochenende,
FB