Hallo,
wir haben folgenden Fall:
Durch Brandstiftung wurde bei einem Mandanten Anlagevermögen vernichtet.
Die betroffenen Wirtschaftsgüter möchte ich nun im Anlag ausbuchen.
Der Buchungssatz müsste lauten:
Absetzung für außergewöhnliche technische u. wirtschaftl. Abnutzung sonstiger Wirtschaftsgüter / Anlagekonto.
SKR 04: 6233 / (z.B.) 690
Wie gehe ich hier im Programm Anlag vor?
Für Hilfe und Hinweise hierzu wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Lohnmädels,
für diesen Sachverhalt können Sie die Bewegung "Teilwert-Abschreibung" verwenden. Standardmäßig stehen dafür die Konten 6230 - 6232 in den Buchungssätzen zur Verfügung (je nach Anlage-Konto). Wenn Sie das Konto 6233 verwenden möchten, hinterlegen Sie eine individuelle Buchungsssatzvorlage, unter Stammdaten | Anlagenbuchführung | Buchungssatzvorlagen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Viele Grüße und schöne Feiertage nach Nürnberg
M.E. handelt es sich nicht um eine Abschreibung, da gem. Sachverhaltsdarstellung die Wirtschaftsgüter vernichtet wurden. Die Gegenstände scheiden m.E. aus dem Anlagevermögen mittels Vollabgang aus.
Der Gegenstand wurde doch nicht "technisch" oder "wirtschaftlich" abgenutzt. Der Gegenstand ist weg! Bei einer Abschreibung bleibt der Gegenstand im Anlagevermögen.
Gruß
Martin Heim
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Liebe Grüße
Stefanie Dauenhauer
Das war auch mein erster Gedanke, aber unsere Wirtschaftsprüfer sahen das anders. Zuerst muss, wie oben auch schon erwähnt, eine apl. Abschreibung auf den Erinnerungs-Euro gebucht werden und danach muss ein Vollabgang des Inventars erfasst werden. Der Restbuchwert muss also unbedingt auf das Konto apl. Abschreibungen gebucht werden und nicht auf das Konto Restbuchwert bei Buchverlust, wie es bei der Variante mit mit dem direkten Vollabgang der Fall wäre.
Leider habe ich noch nicht herausgefunden, wie das in DATEV funktioniert. Bei der von der DATEV-Mitarbeiterin genannten Variante mit der Teilwertabschreibung irritiert mich in der Eingabemaske, dass man den abzuschreibenden Betrag eintragen soll und nicht den Wert, auf den abgeschrieben werden soll. Bei einem unterjährigen Abgang z.B. zum 31.10. müsste ich also manuell den aktuellen Restbuchwert zum 31.10. ermitteln, der ja dann apl. (bis auf den Erinnerungs-Euro für den anschließenden Vollabgang) abgeschrieben werden soll. Wenn ich einfach den Buchwert vom 1.1. nehme, läuft ja die Normalabschreibung für die ersten 10 Monate auch auf apl. Abschr. und das wäre falsch. Hier fehlt mir eine adäquate Eingabemöglichkeit. Über eine Rückmeldung von DATEV hierzu würde ich mich freuen.
Hallo @lymaelba,
ich hatte in meinem ersten Beitrag die Lösung über die Teilwertabschreibung erwähnt. Was Ihnen noch fehlt, ist die Höhe dieser Teilwertabschreibung. Das ist praktisch der Restbuchwert zum 31.10..
Vorschlag für eine mögliche Lösung:
Viele Grüße aus Nürnberg