Guten Morgen,
ich stehe hier vor einem kleinen Problem und finde leider nichts dazu im Internet. Meine Hoffnung ist, dass Ihr mir den richtigen Tip geben könnt.
Ich habe ein Mandat welches seine Ausgangsrechnungen über einen Factoring-Vertrag abwickelt. In den fast 7 Jahren was ich dieses Mandat betreue, habe ich jetzt den ersten Fall eines Zahlungsausfalls und dementsprechend einer Delkredere-Zahlung. Die Ursprungsrechnung ist über das Factoring ausgeglichen, jedoch wird mein Mandant mit dem Steueranteil der angekauften Rechnung belastet. Ich habe momentan keinen Plan wie ich dieses verbuche.
Hat jemand für mich den rettenden Tip? Danke.
Erlösschmälerung im SKR03 ab 8700 wäre meine Idee.
Die Bedingungen des Factoring Unternehmens spielen hier eine sehr große Rolle. Per Ferndiagnose und Erfahrung mal folgender Vorschlag zum Buchen:
Wohlgemerkt nur gültig wenn die Vereinbarungen so sind wie unterstellt.
Danke für eure Antworten.
@einmalnoch wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann müssten meine Buchungssätze wie folgt lauten.
1. 10000 an 70000 = 119,00 €
2. 2406 (19% UST) an 10000 = 119,00 €
3. 70000 an 2742 = 100,00 €
4. 70000 an 1200 = 19,00 €
Der Betrag und auch die Konten sind natürlich nur als Beispiel zu sehen. 😉
Im SKR03 könnte das passen 😉