abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erstattungszinsen GewSt buchen

4
letzte Antwort am 17.07.2020 10:03:45 von linkser
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
norwegianwood
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
58605 Mal angesehen

Hallo,

 

für die Erstattungszinsen GewSt hab ich im skr03

2653 (Zinsen § 233 AO, §4 Abs. 5b, steuerfrei)

 

gefunden.

 

Mich irritiert allerdings, das da steht "steuerfrei", weil in

§20 Abs.1 Nr.7 steht, 

"Erstattungszinsen im Sinne des § 233a der Abgabenordnung sind Erträge im Sinne des Satzes 1"

 

Ist 2653 nun richtig oder nicht?

klunk_w
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
58582 Mal angesehen

Ich würde das Kto. 2657 (Zinserträge § 233a AO, steuerpflichtig) nehmen (SkR 03)

0 Kudos
linkser
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
58581 Mal angesehen

§ 20 (8) EStG iVm § 4 (5b) EStG

 

also 2653 richtig bei Erstattung vorher entrichteter Zinsen, ansonsten steuerpflichtig und 2657

0 Kudos
klunk_w
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
58559 Mal angesehen

Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer sind auf jeden Fall steuerpflichtig. Eine Suche auf Lexinform oder Google wird das bestätigen. 

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende 

0 Kudos
linkser
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
58551 Mal angesehen

völlig zutreffend, ja

0 Kudos
4
letzte Antwort am 17.07.2020 10:03:45 von linkser
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage