Hallo,
für die Erstattungszinsen GewSt hab ich im skr03
2653 (Zinsen § 233 AO, §4 Abs. 5b, steuerfrei)
gefunden.
Mich irritiert allerdings, das da steht "steuerfrei", weil in
§20 Abs.1 Nr.7 steht,
"Erstattungszinsen im Sinne des § 233a der Abgabenordnung sind Erträge im Sinne des Satzes 1"
Ist 2653 nun richtig oder nicht?
Ich würde das Kto. 2657 (Zinserträge § 233a AO, steuerpflichtig) nehmen (SkR 03)
§ 20 (8) EStG iVm § 4 (5b) EStG
also 2653 richtig bei Erstattung vorher entrichteter Zinsen, ansonsten steuerpflichtig und 2657
Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer sind auf jeden Fall steuerpflichtig. Eine Suche auf Lexinform oder Google wird das bestätigen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
völlig zutreffend, ja