Hallo,
meine Frage ist, ob ein GWG auch auf ein andere Konto gebucht werden darf, als die ''Geringwertige Wirtschaftsgüter''? z.B. (SKR03) GWG wird zusammen mit anderen Anlagegüter auf #300 Betriebs-und Geschäftsaufstattung gebucht. Sofortabschreibung wird in Anspruch genommen.
Bei einer Mandant wurden die GWGs so gebucht. Ist das nicht gefährlich? Im Gesetz steht, dass die GWGs in einem besonderen Verzeichnis erfasst werden sollen. Wenn man zB auf die #300 gebucht wird, kann die GWG trotzdem voll abgeschrieben werden?
Kann mir jemand eine Fundstelle geben? ich hab selbst schon recherchiert aber nichts passendes gefunden.
Lieben Dank für die Antworten!
Hallo,
programmtechnisch ist es möglich ein GWG auf ein anderes Konto zu buchen bzw. ein Inventar auf ein anderes Konto anzulegen. Ausschlaggebend für die Berechnung ist die erfasste AfA-Art. Die GWG-Sofortabschreibung kann bei jedem Konto hinterlegt werden.
Ihre Frage, ob die Buchung so erfolgen darf, bezieht sich auf eine rechtliche Einschätzung und dazu nehmen wir keine Stellung.
B. Schneider
DATEV eG
Service Anlagenbuchführung
-> § 6 Abs. 2 Satz 5 EStG
Ich würde mit der Verbuchung auf dem Konto 4855 (SKR03) ohne AV-Verzeichnis noch mitgehen, bei einer "verstreuten" Buchung in verschiedenen Konten hätte ich Bauchschmerzen.
Lt. BMF ist das Verzeichnis an keine Form gebunden. Mehr gibt es dazu m.E. nicht.