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GWG - Besondere Verzeichnis

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letzte Antwort am 26.08.2021 14:22:13 von guenther
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TDe11
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
285 Mal angesehen

Hallo,

 

meine Frage ist, ob ein GWG auch auf ein andere Konto gebucht werden darf, als die ''Geringwertige Wirtschaftsgüter''? z.B. (SKR03) GWG wird zusammen mit anderen Anlagegüter auf #300 Betriebs-und Geschäftsaufstattung gebucht. Sofortabschreibung wird in Anspruch genommen.

 

Bei einer Mandant wurden die GWGs so gebucht. Ist das nicht gefährlich? Im Gesetz steht, dass die GWGs in einem besonderen Verzeichnis erfasst werden sollen.  Wenn man zB auf die #300 gebucht wird, kann die GWG trotzdem voll abgeschrieben werden?

 

Kann mir jemand eine Fundstelle geben? ich hab selbst schon recherchiert aber nichts passendes gefunden.

 

Lieben Dank für die Antworten!

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
215 Mal angesehen

Hallo,


programmtechnisch ist es möglich ein GWG auf ein anderes Konto zu buchen bzw. ein Inventar auf ein anderes Konto anzulegen. Ausschlaggebend für die Berechnung ist die erfasste AfA-Art. Die GWG-Sofortabschreibung kann bei jedem Konto hinterlegt werden.


Ihre Frage, ob die Buchung so erfolgen darf, bezieht sich auf eine rechtliche Einschätzung und dazu nehmen wir keine Stellung.

 

B. Schneider 
DATEV eG 
Service Anlagenbuchführung 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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guenther
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
180 Mal angesehen

-> § 6 Abs. 2 Satz 5 EStG

 

Ich würde mit der Verbuchung auf dem Konto 4855 (SKR03) ohne AV-Verzeichnis noch mitgehen, bei einer "verstreuten" Buchung in verschiedenen Konten hätte ich Bauchschmerzen.

 

Lt. BMF ist das Verzeichnis an keine Form gebunden. Mehr gibt es dazu m.E. nicht.

 

 

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 26.08.2021 14:22:13 von guenther
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