Hallo,
nach dem wir im Unternehmen ein Zugticket (57,10 €) bei der Deutschen Bahn storniert haben, wurde uns ein Gutschein ausgestellt, der 10 € Erstattungsentgelt enthält (47,10 € Gutschein, 10 € Kosten). Frage: Wie wird dieser Gutschein fachgerecht gebucht?
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand helfen könnte. Im Voraus: Danke
Sie haben sich doch sicher schon Gedanken darüber gemacht. Was wäre denn Ihr Lösungsansatz?
Sehr geehrter Herr Kahl,
Ihrer Frage beantwortet nicht meine Frage. Sorry
Mfg
Sternkopf
Da man den Wald vor lauter Bäumen manchmal nicht mehr sieht, hier mein Lösungsansatz.
Es sind hier mehrere Vorgänge zu buchen:
1. ist der Aufwand für das bereits gekaufte Bahnticket in voller Höhe zu stornieren
2. ist der Aufwand für die Stornierung des vorherigen Aufwandes einzubuchen und
3. ist der Gutschein über den verbleibenden Restbetrag zu buchen.
das alles am Besten über ein Verrechnungskonto
Jetzt bleibt nur noch darüber nachzudenken, um welchen Gutschein es sich handelt und wie man hier verfahren muss.
Einzweckgutschein, Mehrzweckgutschein oder doch nur Geldersatz?
Und hier bin ich jetzt raus, weil ich diesen Fall in meiner Praxis noch nicht hatte und somit nicht weiß, wie die Rechnungslegung der DB oder der Gutschein, den Sie erhalten haben, aussieht.
Grundsätzlich hat die Deutsche Bahn nur noch einen einheitlichen Steuersatz von 7% USt, so dass ich stark davon ausgehe, dass Sie hier einen Einzweckgutschein gekauft haben und diesen auch entsprechend buchen sollten.