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Hilfe zu Verbindlichkeiten / Forderungen und Rückstellungen

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letzte Antwort am 26.04.2024 11:10:09 von Steuergeist
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Steuergeist
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
618 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

 

ich habe eine Frage zu dem oben genannten Thema, wo ich mir nicht ganz sicher bin.

 

Ich buche einen Mandanten, der Bilanzierer ist.

 

Und zwar handelt es sich um eine Rechnung, die im Februar 2024 ausgestellt und im März 2024 bezahlt wurde.

Das Leistungsdatum ist der 18.12.2023. Wirtschaftlich gehört die Zahlung ins Jahr 2023, allerdings bin ich mir nun unsicher, wie die ganze Sache richtig zu buchen ist.

 

Den Sachverhalt würde ich jetzt wie folgt buchen als Beispiel:

 

Zum 31.12.2023:

 

6500

1434 an 3500

 

Bei Zahlungseingang in 2024:

 

3500 an 1800

1400 an 1434

 

Aber wäre das so auch korrekt?

 

 

Diebezüglich hätte ich noch ein anderes Beispiel mit Tankkosten.

 

Die Rechnung lag mir erst im Jahr 2024 vor.

Darauf zusammengefasst waren verschiedene Tage an denen im November 2023 getankt wurde.

Das Rechnungsdatum lautet auf den 01.12.2023 mit dem Hinweis Zahlbar sofort zum 15.12.2023.

Gezahlt wurde die Rechnung am 02.01.2024, diese lag mir auch erst in 2024 vor.

Wie konkret buche ich diesen Sachverhalt jetzt richtig?

 

Als Rückstellung wäre es doch nur zu verbuchen, wenn mir der Zahlungsbetrag unbekannt zum Bilanzstichtag ist, oder? Bzw. müsste ich dafür doch wissen, welche Leistung erbracht, aber noch nicht bezahlt worden ist? Wie soll ich das denn wissen, wenn mir keine Rechnung vorliegt und auch keine Zahlung vom Konto abgebucht worden ist?

 

Da steige ich noch nicht so ganz durch und ich wäre für Hilfe wahnsinnig dankbar, dass bringt mich gerade echt etwas zum verzweifeln. 😩

 

Herzliche Grüße und einen schönen Tag! 

taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
614 Mal angesehen

Das sind zwei klassische Verbindlichkeiten. Datev Rechnungswesen hat die wunderbare Funktion des Leistungsdatums.

 

Das heißt, Sie buchen die 1. Rechnung im alten Jahr Aufwand/70000 mit Rechnungsdatum 2024 und Leistungsdatum 2023 und dann wird diese korrekt verbucht (die Buchung und Auflösung der 1434 erfolgt hier automatisch).

 

Die Tankquittungen kommen im alten Jahr mit Rechnungsdatum Aufwand/70000. Im neuen Jahr gleichen Sie die 70000 über "Zahlungen buchen" in der Bank bzw. Kasse aus.

 

Viele grüße

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Steuergeist
Beginner
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Nachricht 3 von 5
596 Mal angesehen

Hallo @taniafiwi !

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

Der Mandant hat ein eher kleines Einzelunternehmen, daher buchen wir keine Kreditoren und Debitoren.

Gäbe es ein entsprechendes Konto, was diesen Zweck dennoch automatisch erfüllt oder mit Buchungsschlüssel vielleicht oder müsste ich es in dem Fall doch wie oben beschrieben dann manuell buchen?

 

Gleiches Spiel wäre es mit den Tankquittungen.

 

Die Rechnung mit Leistungsdatum lässt sich problemlos in 2023 anlegen und er zeigt mir auch März 2024 als Datum an, im Jahr 2024 allerdings kann ich die Zahlung nicht buchen, da er mir dann immer einen Fehler anzeigt. 🤔

 

Herzliche Grüße

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taniafiwi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
591 Mal angesehen

Sie buchen keine Kreditoren/Debitoren, aber fragen sich ob das eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung ist?

 

Wird das Einzelunternehmen bilanziert oder wird der Gewinn per EÜR ermittelt?

 

Sie können auch bei EÜR Kreditorisch und Debitorisch buchen. Die offenen Verbindlichkeitssalden werden dem Gewinn automatisch hinzugerechnet (weil noch nicht gezahlt). Das ist viel bequemer und nicht so fehleranfällig wie alles händisch selber zu buchen. 



Viele Grüße

Steuergeist
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
554 Mal angesehen

@taniafiwi 

 

Durchaus.

Bisher habe ich hauptsächlich Mandanten mit EÜR gebucht. Diesen Mandanten den ich jetzt buche, der wird jedoch bilanziert und natürlich möchte ich Ihn gerne auch korrekt buchen.

 

Aber ich verstehe das richtig, dass es lediglich über die Kreditoren/Debitoren vom Programm automatisch verbucht wird was die Vorsteuer betrifft und wenn es ohne Kreditoren/Debitoren gebucht wird, dann müsste man die Vorsteuer eben manuell erfassen?

 

Herzliche Grüße

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letzte Antwort am 26.04.2024 11:10:09 von Steuergeist
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