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JA. Auswertungen nach Zuordnungstabelle

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letzte Antwort am 17.12.2024 13:35:58 von Lukas_Rudolph
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martinkolberg
Meister
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Wir nutzen bei allen unseren Einzelunternehmern die Zuordnungstabellen.

Diese sind seit Ewigkeiten gepflegt und fangen quasi jeden Sonderfall ab.

Diese Zuordnungstabellen sind von uns für unsere Bedürfnisse optimiert.

 

Gründe:

- Postenbeschriftung so, daß Bilanz bzw. GuV auf eine Seite paßt

- Ausführliche GuV mit Prozentzahlen = Kostenvergleich auf einer Seite!
- UST- Verprobung, Also die UST- Forderung, Verbindlichkeit ist korrekt. 

- Wir haben zu 100% funktionierende sehr ansprechende Bilanzberichte

 

Diesen Bericht nutzen wir für die Besprechung und dafür bekommen wir unser Geld..

 

Daß die Steuererklärungen nach Funktionen erfolgen ist hierfür irrelevant.
Natürlich wird geprüft, daß Bilanzsummen bzw. Gewinn identisch ist.

 

Problem:

 

Wie bekommen wir die für den Mandanten gewohnte Aufteilung in eine GuV mit Prozentzahlen.
Insbesondere die "sonstigen Kosten" wollen weiter aufgeteilt werden.

 

Lösungsansatz:

 

1. Die aktuelle Kanzlei- Zuordnungstabelle wird in ein BWA- Schema übertragen.

2. Die aktuelle Kanzlei- Zuordnungstabelle wird in eine BiBer- Kalkulationstabelle übertragen. 

 

Frage:

 

Wurde das irgendwo bereits durchgeführt und wo könnte das in Auftrag gegeben werden.

Wir haben weder Zeit, noch Lust, das Rad 2 * komplett neu zu entwickeln.

 

 

Thema in den Programm-Bereich Betriebliches Rechnungswesen von @Katharina_Schoenweiss verschoben und Kategorien vergeben.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @martinkolberg,

 

für die Überführung von individuellen Zuordnungstabellen in den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken gibt es folgende Beratungs- und Einrichtungsangebote:

Weitere Informationen:  Individualisierung im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken (Dok.-Nr. 1025079)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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martinkolberg
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Meine erste Frage:

 

Geht die Schulung auf meine Anregung ein? "BWA- Schema auf Basis der Kanzleizuordnungstabelle"?
Insbesondere lautete mein Problem nicht: "Individuelle Zuordnungstabelle in den Standard im Jahresabschluss überführen"
Wir nutzen die Konten selbstverständlich so, wie es die Kontenfunktionen verlangen und wie ich neue Konten in das Funktionsschema integriere ist mit selbstverständlich bekannt. Ansonsten würden E- Bilanz und alle Steuerschnittstellen verunfallen.

Die Schulungs- Frage ist, wie ich den Standard im Jahresabschluss (nur Bilanzbericht) so individuell gestalten, wie es heute zu 100% über die Zuordnung funktioniert? Auch einzeilige Posten in der GuV & Bilanz.

 

Frage 2:

Wie kann eine Individualisierung im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken kanzleiweit für alle Mandanten einer Branche durchgeführt werden?

Jeden einzelnen Mandanten anpassen? Nicht wirklich oder?

Problem:

Ich möchte im Bilanzbericht für den Mandanten andere Postentexte haben, aber für die E- Bilanz benötige ich natürlich das, was gesetzlich verlangt wird.

Bislang: 
- Zuordnungstabelle für meine Auswertungen an den Mandanten.
- Kontenfunktionen für alle steuerlichen Sachverhalte und E- Bilanz.

 

Eine Einheit für beide Zwecke?

Natürlich kann ich einen Bericht aus dem Standard ausdrucken, aber der gefällt mir und dem Mandanten nicht.

 

Daher meine Forderung: 


Lassen Sie uns die Zuordnungstabellen und alles ist gut.
Warum verbieten, wenn Sie doch meinen, daß "sich das "Bessere" durchsetzen wird.
Im aktuellen Bilanzbericht funktionieren doch selbst heute noch die Excel- Plugins, die wir nicht mehr nutzen.

 

Einfach nicht weiter entwickeln und drinnen lassen. Für Altbestände wird diese Funktion doch noch 20 Jahre lang benötigt.

 

Danke

 

martinkolberg
Meister
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Mein technisches Verständnis:

Das Paket "Zuordnungstabellen" sollte doch NULL Rückwirkungen auf die allgemeine Datenstruktur auf Basis der Kontenzwecke haben.

 

Da es lediglich um eine Zuordnung der Konten nach individuellen Bedürfnissen handelt, gibt es doch keinen technischen Grund, diese Funktion weg zu nehmen. 

Das ist doch letztlich nur eine "Skin" für die Auswertungen.

Wo liegt also das technische Problem?

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @martinkolberg,

 

zur Frage 1:

Wenn Sie eine individuelle BWA erstellen möchten, dann ist es das nachfolgende Thema: Rechnungswesen: Rechnungswesen - BWA individuell einrichten (auch konsolidierte BWA)

 

Wenn es darum geht den Jahresabschluss individuell zu gestalten, dann die oben genannten Themen.

 

Zur Frage 2:

Wie bei den Zuordnungstabellen auch schon, gibt es die Möglichkeit die Individualisierungen für Mandant oder Kanzlei zu speichern. Mandant bedeutet, nur in dem jeweiligen Bestand wählbar. Kanzlei dann pro Beraternummer wählbar. Es gibt noch die Möglichkeit eine übergreifende Kanzlei-Beraternummer festzulegen, dann könnte die jeweilige Kanzlei-Individualisierungen auch über mehrere Beraternummern hinweg gewählt werden.

In der E-Bilanz wirken sich die Individualisierung gar nicht aus, in der Offenlegung nur Postentexte. Im Bilanzbericht kann die Individualisierung, wie in Kanzlei-Rechnungswesen, gewählt werden. Ist die Identische.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 17.12.2024 13:35:58 von Lukas_Rudolph
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