Hallo Zusammen!
Ich habe eine vielleicht blöde fachliche Frage.
Es geht um den Auslagenersatz für die Komplementär-GmbH durch die GmbH & Co KG.
Im Gesellschaftsvertrag steht: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Anspruch auf Ersatz aller Aufwendungen, die ihr aus Anlass ihrer Geschäftsführung enstehen.
Leider wurde dies in dem Fall, den ich nun übernommen habe, bislang nicht berücksichtigt.
An Kosten der GmbH waren bislang fast nur angefallen: Kontoführungsgebühren, IHK-Beiträge und StB-Kosten für den Jahresabschluss.
Nun habe ich bei Haufe folgendes gelesen:
"Das Beispiel (war ein Buchungsbeispiel für Auslagenersatz Büromaterial) unterstellt, dass alle Aufwendungen der GmbH unmittelbar durch die Beteiligung an der GmbH &COKG veranlasst sind und sich der eigene Geschäftsbetrieb der GmbH nur auf das Halten dieser Beteiligung beschränkt. Aufwand, der nicht unmittelbar durch die Beteiligung an der GmbH & Co KG veranlasst ist, ist nur bei der KSt-Veranlagung der GmbH zu berücksichtigen. Die BFH-Rechtsprechung rechnet hierzu außerordentliche Gründungskosten, AUFWENDUNGEN DER GMBH FÜR DIE ERSTELLUNG IHRER JAHRESABSCHLÜSSE UND IHRE STEUERBERATUNG SOWIE IHK-BEITRÄGE. Eigene Steuern der GmbH gehören dagegen nicht zum Auslagenersatz, sondern sind aus dem Gewinnanteil der GmbH zu decken.
Wenn die JA-Kosten bei der KSt-Veranlagung der GmbH zu berücksichtigen sind, wären Sie m.E. nicht als Auslagenersatz zu behandeln und es wäre demzufolge richtig, dass diese Kosten bislang bei der GmbH zu Betriebsausgaben geführt haben und es wäre bislang alles richtig verbucht worden?
ICH BITTE DRINGEND UM HILFE bzw. RAT!
viu