Hallo zusammen,
bei uns stellt sich gerade die Frage bei einem Unternhmen, das Insolvenz angemeldet hat und selber weiterbuchen möchte. Es gibt anscheinend einen einheitlichen Kontenrahmen SKR03 InsO der vom Verband der Insolvenzverwalter herausgegeben wurde. Kennt den jemand bzw gibt es den auch von DATEV?
Ich bin für alle Hinweise dankbar, da ich das noch nie gehört bzw. gesehen habe....
Viele Grüße
Jürgen Schneider
Für das laufende Tagesgeschäft sollten Sie die Buchungen regulär weiter machen. Für steuerliche Gesichtspunkte ist der Insokontenrahmen nicht wirklich zu gebrauchen. Er dient dazu, dass der Insoverwalter gegenüber dem Gericht Rechenschaft ablegen kann, wie welche Gelder vereinnahmt und verwandt wurden. Dass differiert idR immer mit der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Betrachtung.
Hier sollten Sie den InsoKontenrahmen finden: https://www.vid.de/der-verband/qualitaetsstandards/skr-inso/