Hallo. Ich habe hier noch eine grundsätzliche Frage. Wir nutzen den SKR49 fur den Verein. Ich habe das Buchen übernommen. Mein Vorgänger hat -schaue ich mir den Kontenrahmen an- nicht immer korrekt/sinnvoll den einzelnen Nummernkreisen folgend gebucht. Die Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsbereichen ist okay. Insbesondere aber selbstgewählte Unterkonten sind nicht immer passend.
Was, wenn Datev -sagen wir- die Zuordnung bei 587.... vorsieht und nicht bei 586.... Ein besseres Beispiel fällt mir gerade nicht, da mir die Unterlagen gerade nicht vorliegen. Aber die Idee ist bestimmt klar. Meine Frage:
Wie genau sind hier Erbsen zu zählen?
Macht es irgendetwas aus, den Rahmen zu sprengen? Und falls ja: was genau und für wen?
Ich würde mich total freuen, wenn mir das klar wäre. Auch wenn das für viele hier bestimmt eine bisschen doofe Basisfrage ist.....
Dank & Gruß
Dies sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, da dies so einheitlich nicht gesagt werden kann.
Außerdem sollten Sie klären, ob Sie in 2024 mit dem SKR49 weiter buchen sollen/können, da spätestens zum Jahreswechsel 2024/2025 auf den neuen SKR42 umgestellt werden muss.
@vereinssache schrieb:...
Macht es irgendetwas aus, den Rahmen zu sprengen? Und falls ja: was genau und für wen?
Ich würde mich total freuen, wenn mir das klar wäre. Auch wenn das für viele hier bestimmt eine bisschen doofe Basisfrage ist.....
Doof ist die nicht. Die Routinen der DATEV erwarten mitunter ein bestimmtes Buchungsverhalten, damit Funktionen, Auswertungen oder Ausdrucke, beispielsweise der Jahresabschluß, so laufen bzw. aussehen, wie die Beteiligten es erwarten. Bucht man anders, also nicht mal offensichtlich unlogisch oder falsch, können merkwürdige Effekte auftreten, die umständlich repariert werden müßten. Pauschal kann man das nicht vohersagen.
Sprechen Sie mit dem Steuerberater. Der wird Sie womöglich um die Daten des derzeitigen Buchungsstandes bitten, um sich das anschauen und Ihnen Hinweise geben zu können, was Sie korrigieren bzw. in Zukunft anders buchen sollten.
Danke!
…und danke für den Hinweis! 2022 und 2023 sind noch durchzubuchen, ab 2024 gibt es einige Veränderungen und setzen wir setzen neu auf.
Wünsche allen einen spitzen Tag — am Rechner und in Freizeit!
Wenn der Steuerberater den Jahresabschluss macht, kann es auch sein, dass dabei noch entsprechend umgebucht wird, damit alles passt. Die Arbeit (und Kosten) kann man sich natürlich sparen, wenn im Vorfeld passend gebucht wird. (Eine Kollegin hatte bei einem selbstbuchenden Mandanten jetzt über 1000 JA-Buchungen …)
@rschoepe schrieb:... (Eine Kollegin hatte bei einem selbstbuchenden Mandanten jetzt über 1000 JA-Buchungen …)
Das ist bei großen Mandaten ein Monat, bei manchem aber auch ein ganzes Jahr. Und dann unterstellt man einem Berater, der die Buchführung selbst übernehmen will, Raffgier.
Glücklicherweise sind die meisten heutzutage in der Situation, Mandanten, bei denen Aufwand und Ertrag aus dem Ruder laufen oder die gar ausfällig werden, den Vertrag kündigen zu können.