Jutan Tag,
Der Mandant lädt Belege für den Oktober hoch, dabei ist noch ein Beleg aus dem September. Der Beleg wird mit September Datum und Leistungsdatum erfasst, landet im September Stapel aber es erfolgt eine Steuerabgrenzung?
Unterstellt das Programm, dass nur weil ich ihn im Oktober Stapel gebucht habe, der Beleg erst im Oktober vorlag und deshalb erst dann zum Vorsteuerabzug berechtig? Gleiche Buchung im September Stapel für direkt zu abziehbarer Vorsteuer.
Fehler oder Programmlogik die meiner inneren Logik entgegen läuft?
VG
Joe
Hat das evtl. mit der Istversteuerung zu tun?
Für das Programm muss es so aussehen, dass die Rechnung erst nach Ablauf des Monats beim Mandanten eingegangen ist. Hier besagt das Gesetz, dass die Vorsteuer erst gezogen werden kann, wenn die Rechnung eingegangen ist, daher die Abgrenzung. Sollte die Rechnung tatsächlich im Vormonat auch beim Mandanten eingegangen sein, müsste ein neuer Vorlauf für den Vormonat angelegt werden und die Rechnung direkt in diesen Monat gebucht werden.