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Mahnwesen gesetzliche Tilgungsreihenfolge buchen §367 BGB

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letzte Antwort am 12.05.2023 14:52:44 von sokru
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Sönke
Beginner
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Nach vielfachen Versuchen ist es mir leider nicht möglich, die gesetzliche Tilgungsreihenfolge für unbestimmte Zahlungen, bei der zuerst Zinsen und Nebenleistungen getilgt werden und dann die Hauptschuld so zu buchen, dass dieses im weiteren Mahnverfahren berücksichtigt wird.

 

Gebe ich einen erneuten Kontoauszug aus, werden mir die gezahlten Zinsen von der Hauptschuld abgezogen.

Wer kann mir helfen?

 

 

wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 2 von 5
160 Mal angesehen

Ich vermute mal, dass es sich um DATEV Anwalt handelt. Wenn ja, haben Sie die Frage in die falsche Rubrik gesetzt.

Dinosaurier
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Sönke
Beginner
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Nachricht 3 von 5
144 Mal angesehen

Nein, es geht um Kanzlei Rechnungswesen und ein vernünftiges Mahnwesen.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo @Sönke,


gerne sehen wir uns zur Ursachenforschung Ihre OPOS-Konten und Mahnungen per Fernbetreuung an. Bei Bedarf können Sie sich an unseren Programmservice Rechnungswesen wenden ( Servicekontakt anlegen - Dok-Nr. 1071593 ).

 

Mit freundlichen Grüßen


K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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sokru
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
75 Mal angesehen

Der Ausgleich der offenen Posten im Rechnungswesen grundsätzlich über das Belegfeld 1. Wenn die Zinsen und Nebenleistungen zuerst ausgeglichen werden sollen, müssten Sie eine eigene "Rechnungsnummer" im Belegfeld 1 erhalten. Diese "Rechnungsnummer" muss sowohl bei der Buchung des Aufwands als auch bei der Buchung der Zahlung im Belegfeld 1 angegeben werden. Ggf. sollte man die Funktion 2Zahlungen aufteilen verwenden.

 

Wenn die Hauptschuld und die Nebenleistungen alle unter der gleichen Rechnungsnummer im Belegfeld 1 gebucht werden, kann der Ausgleich nur manuell im OPOS-Konto über die Funktion "Buchungen ausziffern" vorgenommen werden.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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letzte Antwort am 12.05.2023 14:52:44 von sokru
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