Hallo zusammen,
wir mieten immer wieder Hebebühnen o. Ä. zur Ausführung unsere Service- und Wartungsarbeiten. Diese Kosten werden weiter an unsere Kunden berechnen oder sind pauschal in unseren Preisen mit inbegriffen. Jetzt stellt sich die Frage gehört dieser Aufwand in 5 oder 6 Kontenklasse SKR 04? Vorschlag des StB war 5906 auf Fremdleistung. Dieses Konto fließt aber nicht als Hinzurechnung in die GewSt mit ein. Macht es einen Unterschied bei den Hinzurechnungen, ob es für die Kunden oder den eigenen Betrieb gemietet wird?
Wäre dankbar für Eure Tipps, wie es bei euch gelöst wird.
Beste Grüße
Isabella
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
eine wirklich interessante Frage. SKR04 bin ich zwar eher seltener unterwegs, aber ich würde analog zu dem Konto, das ich im SKR03 benutzen würde, das Konto 6835 oder 6838 ansprechen. Das wäre richtig für die Gewerbesteuer. Für eine aussagekräftigere BWA würde dich wirklich eher 5906, da das Ganze ja weiterberechnet wird. Aber: hier wird es nicht automatisch für die Gewerbesteuer berücksichtigt.
Das Gewerbesteuergesetz sagt sinngemäß, dass alle gezahlten Mieten bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden müssen für Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines anderen stehen. Da wird leider kein Unterschied gemacht, ob das weiterberechnet wird oder für eigene Zwecke genutzt wird.
Jetzt sehe ich eigentlich drei Möglichkeiten:
Wichtig ist bei den Möglichkeiten 2 und 3 allerdings, dass dann nur dieser Sachverhalt dahin gebucht wird. Andere Mieten müssten auf andere Konten, damit sich hier nichts vermischt.
Ich hoffe, das hilft ein wenig.
MfG,
Dirk Schmakies
Guten Tag,
darf ich dazu auch eine Frage stellen, wir arbeiten mit dem SKR 03, wir sind ein Bauunternehmen und Mieten häufig Bagger, Radlader und Co für unsere Baustellen. Welches Konto spreche ich da denn am Besten an? Oder ist das ähnlich zu sehen wie der geschilderte Fall oben. Im Prinzip ist das Gerät ja für die Baustellen bei den Kunden im Einsatz. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Gruß K. Heinzendorf
4960 Mieten für Einrichtungen. das funktioniert dann auch mit der Gewerbesteuerhinzurechnung
Hallo,
ich empfehle das Konto 5970 SKR 04 zu verwenden, da es laut dem SKR auch die Verbindung zum GewSt-Programm hat. Dieses nutze ich selber auch.
Sonnige grüße
Genau....wir haben uns ebenfalls für dieses Konto entschieden. Entweder wurde es neu eingeführt oder ich habe es vorher immer übersehen:-D