Hallo,
mein Mandant hat ein Softwareunternehmen in Deutschland und führt auch des Öfteren Support-Arbeiten für Firmen in der EU bzw. auch im Drittland aus. Die Rechnungen werden ohne USt gestellt, da der Ort der Leistung ja nicht Deutschland ist.
Nun meine Frage, auf welches Konto diese Rechnungen gebucht werden müssen. Bisher lief das immer auf "# 8339 Nicht steuerbare Umsätze EU-Land". Dieses Konto fließt aber nicht in die ZM mit ein. Müsste hier eher auf #" 8336 Nicht steuerbare sonstige Leistungen" gebucht werden? Was genau ist der Unterschied bei diesen Konten? Müssen diese Umsätze in der ZM ausgewiesen werden?
Wer hat evtl. einen ähnliches Fall und könnte mir weiter helfen?
Vielen Dank schon mal!
JW
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@JWenzel haben sie bedacht, dass in die neue ZM nur die Buchungen fließen, welche in der Primanota eine USt-ID eingetragen haben?
In einer ZM sind alle Sachverhalte anzumelden, die innergem Lieferungen, Leistungen, Dreiecksgeschäften entsprechen.
8336= Erlöse aus im anderen EU-Land; steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet
8339= Erlöse aus im anderen EU-Land; steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
->das ist meiner Meinung nach ein Unterschied und für die ZM.
Über weitere steuerliche Sachverhalte, halte ich mich zurück. 🙂
Nach meinem Verständnis müsste 8336 richtig sein.
8336 ist für sonstige Leistungen mit Leistungsort im EU-Ausland mit Steuerschuldumkehr (also B2B).
8339 ist für sonstige Leistungen mit Leistungsort im EU-Ausland ohne Steuerschuldumkehr (also B2C mit Sonderregelung bezüglich des Ortes, z.B. Grundstücksbezug).
Sprich: Hier muss der Leistende die Steuer des anderen EU-Landes ggf. erheben und abführen.
Ich kann mich allerdings auch täuschen, ist manchmal recht verwirrend 😉
Für Drittländer dann 8338.
Vielen Dank!
Ich werde in Zukunft auf Konto 8336 buchen, dann müssten die Umsätze ja auch in die ZM mit einfließen.