Liebe Community,
ich möchte gern zweckgebundene Rücklagen eines Vereins buchen. Ich weiß aber nicht wie dies technisch möglich ist. Wir arbeiten mit dem SKR 42 und nutzen des Modul Kostenrechnung.
Der Verein macht nur eine EÜR und bilanziert nicht. Dennoch haben wir etliche Rücklagen wie z.b. für Vereinsfeste, Neubau, Personal etc.
Kann mir jemand weiterhelfen?
A.Altmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auf Geld- oder Darlehenskonten. Evtl. nach Rücklagenart getrennte Konten ansprechen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Frage, die sich uns stellt: Erscheint es dann nicht doch in der Gewinnermittlung? Es fließt ja kein Geld sondern es handelt sich nur um eine interne Verbuchung.
Da muss man "reinschauen". Das sollten Sie mit Ihrem Chef/StB klären. Viel Erfolg.
Die Antwort lautet. Es wirkt sich auf die Gewinnermittlung aus.
Daher die Frage, ob es noch Alternativen gibt?
MFG Altmann
Richtig. Aber das ist fallspezifisch zu klären. Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee (außer Ihrem Chef)?
Hallo @AA_J ,
Buchungsempfehlungen zum Thema Rücklagen finden Sie in diesem Dokument: SKR42: Ergebnisverwendung im Jahresabschluss.
Mit dem Branchenpaket Vereine, Stiftungen und gGmbHs (SKR42) ist die Verwendung einer Ergebnisverwendungsrechnung möglich. Dabei haben wir uns an den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Rechnungslegung von Vereinen (IDW-RS-HFA-14) und Stiftungen (IDW-RS-HFA-5) orientiert.
Die Ergebnisverwendungsrechnung können sowohl Überschussrechner als auch Bilanzierer erstellen.
Die Rücklagen werden in der Ergebnisverwendungsrechnung ausgewiesen, die sich unterhalb der Auswertungen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG befindet.
Dabei mindern die Rücklagen den Ergebnisvortrag (Mittelvortrag), jedoch nicht den Gewinn. Daher sind sie nicht ergebniswirksam.