Liebe Community,
ich stehe vor einer kleinen Herausforderung und hoffe auf Eure Hilfe.
Mein Mandant beschäftigt im Ausland (UK) für Youtube Videoproduktionen Freelancer.
Die sollen eine korrekte Rechnung für Ihre Dienstleistung stellen.
Jetzt muss ich blöd fragen, welcher Vermerk auf die Rechnung rauf muss, da sie im Sinne ein Kleinunternehmer sind.
Ist das ähnlich geregelt wie bei uns in Deutschland?
Kennt sich da jemand aus?
Wie verhält es sich mit Freelancern aus der EU, muss da der Vermerk des Reverse-Charge Verfahrens rauf?