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Rechnung schreiben ohne Mwst. nach § 13b UStG

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letzte Antwort am 08.08.2024 11:15:01 von BsB-AB
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enriof
Beginner
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Nachricht 1 von 6
1042 Mal angesehen

Liebe Community,

ich muss eine Rechnung ohne Mwst. für ein anderes Bauunternehmen schreiben. Das geht nach § 13b UStG.

Bei dem Kunden habe ich in den Stammdaten die Umsatzsteuerfreiheit hinterlegt und das Rechnungsprogramm von Datev hat das auch gut erkannt und keine 19% unten draufgerechnet. Es kamen Fehlermeldungen zu den einzelnen Positionen, dass ich ein Konto hinterlegen muss. Habe ich getan, habe 4337 hinterlegt und die Haken bei Steuerabweichung und Kontoabweichung gesetzt.

Danach wollte ich den Beleg drucken und dann kam die Fehlermeldung "Es muss ein Sachverhalt gemäß § 13b UStG ausgewählt werden." Wie kann ich diese Funktion auswählen?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
803 Mal angesehen

Hallo,

um Ihr Anliegen schnellstmöglichst klären zu können, teilen Sie uns bitte mit, in welchem Programmteil Sie sich gerade befinden.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

DATEV eG

Selina Gottwald

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 6
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Vermutlich wird das Programm den konkreten § 13b Sachverhalt wissen,

aus dem Bauch heraus gibt es min. 10 verschiedene §13b Sachverhalte. In ihrem Fall Inland Baufirma an Baufirma muss es irgenwo ein Drop Down Menü geben in dem sie den konkreten Sachverahlt auswählen können.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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BsB-AB
Beginner
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Nachricht 4 von 6
376 Mal angesehen

Hallo,

leider ging dieser Beitrag nicht weiter, ich stehe aber genau vor dem gleichen Problem.

Ich arbeite mit Mittelstand Faktura und will in Auftragswesen eine Rechnung erfassen.

Nun habe ich schon in den Eigenschaften bei L+L Sachverhalten was angeklickt und gespeichert, aber meine Rechnung will das Programm trotzdem nicht. 😞

Was fehlt noch?

Danke schon mal und viele Grüße

Sabine Wälde

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DATEV-Mitarbeiter
Jasmin_Kißkalt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
314 Mal angesehen

Guten Tag @BsB-AB ,

 

um Sachverhalte nach § 13b UStG im DATEV Auftragswesen abzurechnen, müssen Sie Einstellungen in den Unternehmens-Stammdaten und in den Kunden-Stammdaten vornehmen sowie die Kontierung des jeweiligen Geschäftsvorfalls prüfen.

 

Eine Anleitung hierfür finden Sie in unserem Infodokument  DATEV Auftragswesen: Einstellungen zu Sachverhalten gemäß § 13b UStG festlegen 

Freundliche Grüße Jasmin Kißkalt
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
BsB-AB
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank! Das war die richtige Lösung! 🙂

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letzte Antwort am 08.08.2024 11:15:01 von BsB-AB
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