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Reverse Charge - Kleinunternehmer - EÜR - BU 95 - SKR03

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letzte Antwort am 23.10.2023 14:24:30 von Angelika_Roßmeisl
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Horakvb
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Liebe Community,

ich habe folgenden Sachverhalt und bin auf eure Lösungen gespannt:

 

Kleinunternehmer, SKR03, Reverse Charge Rechnung von Facebook, BU 95

 

Wenn ich die Rechnung (100 Euro) mit Werbungskosten 4806 (Soll) an Bank 1200 (Haben) buche, macht DATEV mir folgenden Buchungssatz:

 

Werbungskosten 4806 (Soll) 119 Euro

Bank 1200 (Haben) 100 Euro

1785 (Haben) 19 Euro

 

In der EÜR sind die Werbungskosten mit 119 Euro und gleichzeitig -19 Euro in Zeile 63 der EÜR als "Gezahlte Vorsteuerbeträge" 1785 im Haben.

Das Ergebnis ist bei Verwendung des 3165 ohne BU 95 identisch.

 

Das Finanzamt hinterfragt den Ausweis, was ich inhaltlich absolut nachvollziehen kann. Im Prinzip liegt eine GuV Verlängerung vor.

Aber wie wäre es richtig zu buchen?

Viele Grüße

Sebastian

STBMT
Aufsteiger
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Müsste hier nicht der BU 94 verwendet werden? 

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Horakvb
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So wie ich das Dokument von DATEV verstanden habe wäre 95 das Mittel der Wahl

https://apps.datev.de/dnlexka/document/5305480

 

BU 94 wäre m.E. bei Regelbesteuerung anzuwenden.

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STBMT
Aufsteiger
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Edit:

 

Sorry, saß auf dem Schlauch und habe den Kleinunternehmer ignoriert. 

 

Evtl. Konto 3143 anstatt 3165

 

https://apps.datev.de/dnlexka/document/5361020

 

 

 

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Horakvb
Beginner
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Leider auch nicht, hier wird auch 3143 mit 119 Euro (Soll) an Bank 100 und 1787 19 Euro gebucht. Das Konto 1787 ist im Haben in der EÜR. Ändert (leider) nichts am Ergebnis. 

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bfit
Meister
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Moin,

 

ich würde sagen, dass "merkwürdige" Ergebnis liegt nicht an Ihren Buchungen, die offensichtlich richtig sind, sondern an der Zuordnung des Kontos in der Anlage EÜR. Ich konnte hier nachvollziehen, dass bei der Übergabe von Kanzlei-Rechnungswesen nach ESt (Anlage EÜR) z. B. das Konto #1774 Umsatzsteuer aus EU-Erwerb 19% unter der Position "Gezahlte Vorsteuerbeträge" übergeben wird. Dies fällt bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten gar nicht weiter auf, bei Kleinunternehmern führt es dann jedoch zu dem komischen Ergebnis, dass dort ein Minusbetrag ausgewiesen wird.

 

Im Ergebnis ist es richtig, da auf dem Kostenkonto der Bruttobetrag ausgewiesen wird, die Vorsteuer in Form der für den Leistenden an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer aber noch nicht gezahlt wurde. Ob die Position des Ausweises in der Anlage EÜR richtig ist, kann nur jemand von DATEV oder von der Finanzverwaltung sagen, der sich mit der ERIC-Schnittstelle auskennt.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Horakvb,
hallo Community,


ich möchte Ihnen gerne die Hintergründe und Vorgehensweise in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zu diesem Sachverhalt erläutern.


Dazu bleibe ich bei dem genannten Beispiel:
Für die Wartungsarbeiten fließen netto 100 Euro. Um eine korrekte USt-Erklärung (ggf. auch USt-Voranmeldung) erstellen zu können sind darauf 19 Euro USt zu rechnen und zu buchen. Dafür braucht man ein Gegenkonto. Als Gegenkonto nehmen wir (indirekt über Bank) das Konto für die Wartungsarbeiten 4806. Für die EÜR selbst sind bis zu diesem Zeitpunkt nur 100 Euro geflossen. Daher wird in der EÜR von den 119 Euro die abzuführende USt abgezogen. In Summe ergibt das Betriebsausgaben i.H.v. 100 Euro.

 

In dem EÜR-Schema (Jahresabschluss entwickeln, Jahresabschlussauswertungen) haben wir im Gegensatz zur Programmverbindung eine Zeile „Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb und Umsatzsteuer nach §§ 13a, 13b UStG und Umsatzsteuer aus Dreiecksgeschäft“, in der wir das Konto 1785 ausweisen. Hier weisen wir die Korrektur offen aus, wegen der passenden Postenbezeichnung ist das dann wahrscheinlich nachvollziehbarer.

 

Im EÜR-Formular fehlt eine entsprechende Formularzeile. Deshalb haben wir diese Konten unter die Zeile „Gezahlte Vorsteuerbeträge“ gezogen. Wir halten die Zeile „Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben“ für ungeeignet, da darunter die USt auf die Betriebseinnahmen auszuweisen ist. In dem geschilderten Beispiel befinden wir uns aber auf der Ausgabenseite.

 

Diese Aufbereitungsweise ist eine Kompromisslösung, um den Ausweis in der Umsatzsteuer und der EÜR unter einen Hut zu bekommen.

 

Mit freundlichen Gruß

 

Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Also wenn ich in diesem Fall das Konto 3143 auswähle, wird keine UmSt. ausgewiesen.

 

_JuliaBorowski__0-1678448175955.png

 

Kann das so richtig sein?

 

Oder wie kann ich eine Rechnung mit Reverse-Charge beim Kleinunternehmer manuell buchen? 

 

Da in den Stammdaten "Keine Umsatzsteuer" hinterlegt ist, kann ich den Buchungsschlüssel 95 auch nicht nehmen.

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Kristeg
Beginner
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Gibt es dafür schon eine Lösung (95er-Schlüssel, wenn in den Stammdaten "keine Steuerberechnung" geschlüsselt ist)?

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_JuliaBorowski_
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Leider habe ich bisher auch keine Lösung dazu gefunden 😐

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joergpauli
Einsteiger
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meine 5 cents dazu würden sagen, 

Reverse charge kann es ja nur in Verbindung mit einer UStID geben.

Der Mandant ist Kleinunternehmer bekommt daher keine UStID.

 

Ich wäre gespannt, was der BU Schlüssel95 beim Kleinunternehmer bewirkt.

Das geht dann in die Richtung falsch ausgestellte USt?

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@joergpauli  schrieb:

meine 5 cents dazu würden sagen, 

Reverse charge kann es ja nur in Verbindung mit einer UStID geben.

Der Mandant ist Kleinunternehmer bekommt daher keine UStID.

 

Ich wäre gespannt, was der BU Schlüssel95 beim Kleinunternehmer bewirkt.

Das geht dann in die Richtung falsch ausgestellte USt?

 


Warum sollte das für Kleinunternehmer nicht gelten?

 

§13b Absatz 8 UStG weist ausdrücklich darauf hin, dass §19 UStG in diesem Zusammenhang nicht anzuwenden ist. 

 

Und Abschnitt 13b.1 Absatz 1 Satz 3 UStAE schreibt ausdrücklich: "Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer."

bodensee
Allwissender
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Klassiker hier vor allem wg. Grenznähe zur Schweiz. 

 

Ich erziele nur steuerfreie Umsätez Vermietung und Verpachtung und hole mir für eine Rep. einen Schweizer Handwerker. 

 

=> 13b ohne Vst.abzug.  Der dt. Vermieter schuldet die Ust und daher analog zum Kleinunternehmer. Ich nehme nur an das wird in aller Regel unter den Tisch fallen mangels wissen, mangels Information und mangels Kontrollmöglichkeit der Finanzverwaltung. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
RAHagena
Meister
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Intr


@joergpauli  schrieb:

meine 5 cents dazu würden sagen, 

Reverse charge kann es ja nur in Verbindung mit einer UStID geben.

Der Mandant ist Kleinunternehmer bekommt daher keine UStID.

 

Ich wäre gespannt, was der BU Schlüssel95 beim Kleinunternehmer bewirkt.

Das geht dann in die Richtung falsch ausgestellte USt?

 


International in der EU gibt es keine Kleinunternehmer, da gibt es nur Unternehmer und Privatpersonen. Auch Kleinunternehmer (z.B. Ärzte) sind aber Unternehmer und erhalten daher auch eine UStID Nummer. 

 

Mit einer sonstigen Leistung ist nicht so entscheidend, aber eine IG Lieferung hat die verschiedenen UStIDs  im Tatbestand, auch der Kleinunternehmer braucht eine solche, um international korrekt einkaufen zu können! Kauft der Arzt im EU Ausland ohne UStID ein Gerät ein, zahlt er zwar deutsche USt, schuldet sie aber weiterhin zusätzlich aus dem IG Erwerb! 

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Kristeg,

 

der Steuerschlüssel BU 95 steht für einen steuerlichen Sachverhalt nach §13b Abs.1, der beim Buchen ausgewählt werden muss.

Nachdem bei Ihnen in den Stammdaten "keine Umsatzsteuerrechnung" hinterlegt ist, kann dieser BU Schlüssel nicht verwendet werden.

 

Im Hilfe-Dokument Besteuerungsart „Keine Umsatzsteuerrechnung“: Umsatzsteuerpflichtige Buchungen erzeugen  ist beschrieben, wie Sie die Werte manuell erfassen und die Steuermeldung korrekt versenden können.

 

Die genauen Schritte finden Sie unter Punkt 3.2 Manuelle Buchung der Umsatzsteuer / Vorsteuer und Ermittlung der Werte der Umsatzsteuer-Voranmeldung. 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.10.2023 14:24:30 von Angelika_Roßmeisl
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