Liebe DATEV Community,
im Regelfall folgt bei Sale-and-Lease-back Transaktionen durch entsprechende Vertragsgestaltung die handels- und steuerrechtliche Zurechnung des Leasingobjekts beim Leasinggeber (meist in Form einer Leasinggesellschaft). Nun interessiert mich jedoch gerade der Ausnahmefall, wenn die Zurechnung beim Leasingnehmer erfolgt (keine Gewinnrealisierung). Wie sehen Buchungen im Jahr der Veräußerung und in den Folgejahren aus?
Liebe Grüße
Silvia Maria
Sale:
Veräußerung eines Vggst d. AV wie bisher
lease back:
AK (Gesamtbetrag) im AV mit Gegenkonten LusL. Die Leasingrate muss dann aufgeteilt werden in Tilgung und Zins.
Dazu gibt es sicher auch bei Haufe oder anderen Portalen Beispiele