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Sonder-AfA vom Finanzamt nicht anerkannt

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letzte Antwort am 16.11.2020 12:36:31 von uspex
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MGrabner99
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Liebe Community,

 

für meine Mandantin wurde mit dem Jahresabschluss 2018 für verschiedene WG die Sonder AfA nach §7g EStG in Anspruch genommen. Diese wurde vom FA nicht anerkannt, weil hierzu kein Nachweis (Rechnungen) durch die Mandantin erbracht wurde. Die Einspruchsfrist für den Bescheid ist abgelaufen. 

 

Nun meine Frage:
Wie kann ich die Sonder AfA nachträglich in 2018 rückgängig machen bzw. ist diese im Rahmen des Jahresabschluss 2019 rückgängig zu machen?

 

Kann ich die Sonder AfA erneut mit dem Jahresabschluss 2019 buchen, obwohl sie in 2018 verwährt wurde?

 

 

 

 

uspex
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Gehen Sie in 2018 und öffnen Sie den Jahresabschluss. Dann gehen Sie in die Inventarübersicht und nehmen Sie die vom FA nicht anerkannte Sonder-AfA bei entsprechenden WG´s raus. Führen Sie die "Buchungen erzeugen" durch und überprüfen Sie den kopletten JA 2018: der Gewinn erhöht sich ja, deswegen ändert sich bsplw. die Gewerbesteuer (-Rückstellung) usw. Hat FA die ESt korrigiert? An dieser Stelle würde ich das auch überprüfen.

uspex
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Ob die Sonder-AfA erneut in dem Jahresabschluss 2019 gebucht werden kann, hängt davon ab, ob in 2019 die Voraussetzungen für die Sonder-AfA vorliegen, prüfen Sie diese.

MGrabner99
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort und Hilfestellung! 🙂 

 

Richtig, der Gewinn in 2018 erhöht sich. Der neue Gewinn wurde vom FA automatisch als BMG für die ESt 2018 herangezogen.

 

Es ging mir nur darum, dass die Anlagegüter mit den richtigen Werten im Programm hinterlegt sind.

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uspex
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Gerne 🙂

 

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MGrabner99
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In 2018 habe ich die Sonder AfA erfolgreich entfernt.

Allerdings ergibt sich dadurch im Abschluss 2019 ein Problem:

dort wollte ich auch unter Sonderabschreibung -> keine Sonder-AfA auswählen. Das wird vom Programm leider nicht gespeichert, sodass eine Fehlermeldung erzeugt wird. 

(ANL 35031 Fehlende Angaben zur Sonderabschreibung)

 

Haben Sie dazu noch eine Lösung parat? 

 

(Ich habe nach Anleitung s. Dokument 1004213 gearbeitet) 

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uspex
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Wie ich es sehe, müssen Sie nur die Jahresübernahme durchführen, damit die Fibu-Salden aus 2018 nach 2019 gelangen. Natürlich nur dann, wenn Sie sicher sind, dass 2018 komplett fertig und korrekt abgeschlossen ist, am besten auch fest geschrieben. Mit Übernahme (oder Übergabe, ist egal) der Jahreswerte haben Sie korrekte Weiterführung des Anlags. Achten Sie darauf, dass die Jahreswerte aus 2018 in 2019 korrekt vorgetragen sind und dann bearbeiten Sie 2019 ohne an 2018 zu denken.

Ich empfehle Ihnen, wenn Sie 2018 abschließen, in die "Abstimmung Anlagenbuchführung" reinzuschauen, für mich ist das obligatorisch. Alle Unstimmigkeiten, die Sie hier finden, müssen aus der Welt geschaffen werden. Wie? Das wissen Sie, wenn Sie das Protokoll genau anschauen. Sorry, wenn ich offensichtliche Dinge schreibe.

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letzte Antwort am 16.11.2020 12:36:31 von uspex
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