Hallo zusammen,
bei einem Mandanten ist folgende Frage aufgekommen:
Er verschickt Anzeigen-Rechnungen in EU-Länder und Drittländer.
Es handelt sich also um eine sonstige Leistung.
Welche Erlöskonten (die Leistungsempfänger sind Unternehmer) sollen bebucht werden?
8336 für EU und 8338 für Drittland?
Erscheint dies dann korrekt in der USt-VA?
Vielen Dank für Tipps dazu.
LG Marion
ich gehe mal davon aus, das es nicht um Vermietung, bzw. Grundstücksbezogene Leistungen geht.
Nicht steuerbar sollte auch genau verifiziert werden werden.
Grundsätzlich sind das aber die richtigen Konten im SKR03 für die UStVA