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Umsatzsteuer nicht fällig Konto / #1450 Forderungen nach §11 EStG

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letzte Antwort am 02.12.2020 07:39:25 von Gelöschter Nutzer
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Conny1104
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Hallo Community,

 

ich habe folgendes "Problem" mit dem Konto #1450 Forderungen nach § 11 EStG bei Einnahme-Überschuss-Rechnung.

 

Im JA 2019 wurde auf diesem Konto die USt-VA 11/2019 als Forderung gebucht, da am 10.01.2020 die Erstattung erfolgte. Jetzt buche ich die Erstattung im KJ 2020 natürlich gegen dieses Konto, damit sich der Saldo ausgleicht. Bei dieser Buchung passiert nun folgendes: es erfolgt eine automatische Buchung in Höhe von 19% des gebuchten Betrags auf das Konto #1766 Vorsteuer nicht fällig. Es wird automatisch der Steuerschlüssel 30 vergeben.

 

Das macht doch gar keinen Sinn oder habe ich etwas übersehen? Es wird doch lediglich der Geldfluss gebucht. Warum wird dann Steuer ausgelöst? Und warum das Konto #1766? Ich kann mich auch nicht daran entsinnen das so etwas in der Vergangenheit schon mal der Fall war.

 

Ich hab das bei einem weiteren Mandanten getestet und da hab ich den gleichen Effekt. An den Stammdaten kann es also eigentlich nicht liegen.

 

Gelöst habe ich es erstmal indem ich die Erstattung mit Aufhebung der Automatik gebucht habe aber das kann es ja eigentlich nicht sein.

 

Hat jemand ähnliches zu berichten oder die ultimative Erklärung / Lösung?

 

Danke und eine schöne Woche!

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 36
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Ich gehe hier von der Funktion bei der USt - Ist-Besteuerung aus. Erst bei der Zahlung (hier 2020) bzw. Buchung über ein Geldkonto wird die Umsatzsteuer von nicht fällig auf fällig umgebucht (Automatik).

Das Konto Forderungen 1450 ist offenbar eben auch für diese Fälle geeignet (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), weswegen bei der Zahlungsbuchung die ust-liche Konsequenz ausgelöst wird. Rewe "weiß" nicht, dass es sich um die USt handelt. 

Ggf. gibt es noch ein anderes Forderungskonto (?) ohne diesen Effekt oder es muss halt die Funktion ausgeschaltete werden (bei der Buchung auf Soll-Besteuerung einmalig umstellen). 

Man muss übrigens auch 1450 nicht buchen! Viele Wege führen nach Rom, es geht doch bestimmt auch über ein Privatkonto oder 1371 (wegen der PE - Abzugseinschränkung Zinsen). Im neuen Jahr dann bei Zahlung auch einfach dagegen buchen. 1450 ist allerdings, wenn eine Jahresübernahme stattfindet eine gute Erinnerung, dass da noch was war...  

Gewinnermittlung nach 4/3, künstliches Buchen von Forderungen (für § 11 EStG) und dann noch die Ist-Besteuerung ist aber auch ein ganz schönes Kuddelmuddel.....

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Conny1104
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Hallo Seesport,

 

erstmal danke für Deine Antwort!

 

Die Umsatzsteuer wird nicht von "nicht fällig" auf "fällig" umgebucht sondern es wird lediglich eine Buchung erzeugt die auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht wird.

 

Das Konto #1450 ist genau für solche Sachverhalte vorgesehen. Es heißt ja auch so: Forderungen n. § 11 Abs.1 S.2 EStG (EÜR)

 

Wenn ich die Forderung aus der USt-VA 11/2019 über ein Privatkonto buche oder über #1371 habe ich doch gar keinen Effekt, also keine Gewinnauswirkung und genau darum geht es ja.

 

Witzigerweise ist das Konto auch noch so geschlüsselt, dass die Zusatzfunktion auf "keine Umsatzsteuer zulässig" lautet.

 

Es macht also für mich immer noch keinen Sinn...

 

Aber trotzdem danke für die Ansätze!

 

Viele Grüße

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Wenn die USt VA noch im aktuellen Jahr gewinnwirksam berücksichtigt werden soll, kann sehr wohl 1780 an 1371 gebucht werden (bei BA)! 1371 soll nur das Forderungskonto ersetzen, dass strenggenommen rechtlich ja auch bei der 4/3 verkehrt ist.....

 

"Die Umsatzsteuer wird nicht von "nicht fällig" auf "fällig" umgebucht sondern es wird lediglich eine Buchung erzeugt die auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht wird."

Wenn die Umsatzsteuer tatsächlich nur einmal automatisch generiert würde, würden Soll und Haben nicht aufgehen!!! 

Bank 1.190,00 an Forderung 1.190,00
+ 1 x USt 190,00 an USt nicht fällig? - da fehlt ja was!

Schauen Sie sich in den Details zur Buchung an, was da passiert. Es wird bestimmt von nicht fällig auf fällig umgebucht, dann klappt es auch mit dem Soll/Haben-Ausgleich.

Nicht fällig an fällig (S/H).

 

Vielleicht haben Sie aber auch die DATEV S/H Logik gehackt. 

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Conny1104
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Ja da hast Du natürlich recht... da stand ich wohl eben etwas auf der Leitung... erklärt die Sache aber trotzdem nicht 😂

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aschreiber
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Hallo,

 

grundsätzlich ist das Konto schon richtig. Evtl. wurde eine individuelle Kontenfunktion vergeben?

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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Conny1104
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sorry, hatte eben nicht alles gelesen...

 

Korrekt: Soll und Haben geht ja auch nicht auf sondern es bleibt ein Saldo auf dem Konto Umsatzsteuer nicht fällig!!!

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 36
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Das kann ich mir bei DATEV nicht vorstellen! Es kann nicht "NUR" Soll oder Haben gebucht werden. Sie reden von dem Saldo auf einem Konto, es muss aber noch ein anderes geben. Bitte bei der Buchung die Details unter Rewe anzeigen lassen. 

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Conny1104
Beginner
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Hallo,

 

nein keine individuelle Funktion 😏 wie gesagt, habe ich das auch bei einem anderen Mandanten getestet, da passiert das gleiche.

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Gelöschter Nutzer
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Das ist beim ISt-Besteuerer und dem Buchen von Forderungen (grundsätzlich) ja auch so gewollt....

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Conny1104
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Das habe ich so auch nicht geschrieben! Sondern lediglich das ein Saldo auf dem Konto 1766 verbleibt!

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Gelöschter Nutzer
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Sie haben doch gesagt Soll und Haben gehen nicht auf? 

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aschreiber
Fachmann
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www.datev.de/info-db/0906048 

 

Punkt 5

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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Conny1104
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Danke für den link, auf dieses Konto wurde die Forderung aus der USt-VA 11/2019 zum 31.12.2019 gebucht und im neuen Jahr die Erstattung dagegen. Und bei der Buchung der Erstattung wird eine Buchung auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig ausgelöst. (19% der Erstattung) Und für dieses Phänomen suche ich eine Erklärung.

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aschreiber
Fachmann
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Hab ich schon verstanden. Darum auch die Frage nach einer evtl. individuellen Kontenfunktion. Wenn es daran auch nicht liegt, weiß ich auch nicht, warum die Buchung mit USt nicht fällig erzeugt wird.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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beböbibu
Einsteiger
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Vielleicht hilft das Dokument weiter?

 

https://apps.datev.de/dnlexka/document/0906051

 

Unter dem Punkt 3.1 steht der Fall nur als Verbindlichkeit anstatt der Forderung.

 

Unter Umständen muss noch eine manuelle Buchung "hinterhergezogen" werden, damit sämtliche Konten aufgehen.

 

Beste Grüße

 

Edit: Einfach ignorieren. Lese gerade, dass es um die Automatikbuchung geht 😉 Zur Not einfach mal einen Screenshot machen von dem Kontenplan wo das Konto 1450 gelistet ist. Oder von den Kontoeinstellungen an sich (Stammdaten).

 

 

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Conny1104
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Okay, trotzdem danke! Ich hab das jetzt noch bei zwei weiteren Mandanten getestet, gleicher Effekt. Ich kann mir nicht vorstellen, das bei allen vier Mandanten individuelle Kontenfunktionen hinterlegt sein sollen und ich kann auch in den Stammdaten keine Auffälligkeiten entdecken. Wahrscheinlich werde ich nie erfahren woran das liegt...

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Gelöschter Nutzer
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Ich konnte das ganze gerade nachbilden. Dadurch dass Ist-Versteuerung eingestellt ist, verhält sich das Programm genauso wie bei der Buchung mit Debitoren. Bei Zahlungseingang wird automatisch der Steuerschlüssel gesetzt.

 

Unbenannt.JPG

(nicht irritieren lassen vom SKR04)

Um das zu verhindern musst du bei der Buchung manuell den Steuerschlüssel 40 vor das Konto 1450 setzen. Dann werden die Konten Umsatzsteuer nicht fällig und Umsatzsteuer nicht angesprochen und alle Salden stimmen.

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Conny1104
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Danke, aber genau so habe ich es ja letztendlich gelöst. Für mich ist nur die Buchungslogik nicht nachvollziehbar. Da muss man ja jedes Mal dran denken... spätestens beim Abstimmen der Konten sollte das dann auffallen... nun gut, wie auch immer.

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kari2
Einsteiger
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@Conny1104  schrieb:

Okay, trotzdem danke! Ich hab das jetzt noch bei zwei weiteren Mandanten getestet, gleicher Effekt. Ich kann mir nicht vorstellen, das bei allen vier Mandanten individuelle Kontenfunktionen hinterlegt sein sollen und ich kann auch in den Stammdaten keine Auffälligkeiten entdecken. Wahrscheinlich werde ich nie erfahren woran das liegt...


Hallo Conny1104, das Problem lässt sich im SKR03 nur umgehen durch Verwendung des Kontos 1704. Das Konto 1450 versteht sich nämlich als Forderungskonto für Erlöse aus Lieferungen und Leistungen, obwohl es so nicht beschriftet ist.

Sonstige Forderungen nach § 11 EStG buche ich deshalb schon jahrelang auf das Konto 1704, auch wenn es "So. Verbindl. § 11 (2) für § 4 (3) EStG" heißt. Benutze ich schon jahrelang. Funktioniert tadellos. Im SKR04 übrigens Konto 3509.

deusex
Allwissender
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Habe jetzt nicht alles gelesen, aber bei Zahlung wir die USt-nicht-fällig-Ausgleichsbuchung nicht vorgenommen (auf USt fällig), wenn die Zahlung über Privatentnahme gebucht wird. Muss wohl ein "Finanzkonto" sein.

 

Ist mir persönlich schon aufgefallen, als ein Mandant im neuen Jahr ein Honorar bar bezahlte.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
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Gelöschter Nutzer
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Es ist schon wichtig das nachzuvollziehen, denn bei der Nutzung von Forderungen und OPOS und gleichzeitiger Ist-Besteuerung ist dies das ganz normale (und richtige) Buchungsverhalten. In Ihrem Fall konnte das Programm ganz einfach nicht wissen, dass es sich bei der Zahlung nicht um einen Umsatzerlös gehandelt hat, denn zur Auslösung der Umsatzsteuer fällig benötigt es nur ein Geldkonto und ein Forderungskonto (wohl aber nur im Zusammenhang mit LuL).   

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uspex
Einsteiger
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Hallo Conny1104,

habe nicht alle Antworten gelesen, schalte mich gleich ein. Wenn das Konto USt nicht fällig im Hintergrund bebucht wird, dann ist es ein Ist-Versteuerer. Das Forderungskonto für die USt-VZ würde ich niemals verwenden, denn es kann höchstwahrscheinlich zu Fehler führen, die mit viel Zeitaufwand beim Abstimmen aus der Welt geschafft werden können.

Ich persönlich würde wie folgt vorgehen:

1. die falsche Buchung stornieren und richtig einbuchen. Vorteile: die USt wird korrigiert, Nachteile gibt´s keine

2. die USt-VZ 11/2019, die in 2020 erstattet wird,  muss man gegen #1780 und #1789 "USt laufendes Jahr" buchen: Betrag € 1789/1780 Erstattung - weil es um den EÜR-Rechner geht. Bei einem Bilanzierer muss man natürlich in einem solchen Fall Konten #1545 bzw. #1736 nehmen

3. Buchung in 2020: Betrag € 1220/1790 (Saldo auf dem Konto #1789 in 2019 muss gleich dem Saldo auf dem Konto #1790 in 2020 sein, nur "auf anderen Seite" im Bezug auf Soll und Haben

4. Die Korrektur der USt (sehe 1.) behalte ich im Kopf für die USt-Verprobung

Fertig

Hinweis:

Jetzt buche ich die Erstattung im KJ 2020 natürlich gegen dieses Konto, damit sich der Saldo ausgleicht.

 

Diese Vorgehensweise ist "sehr falsch" sozusagen. Mein Rat: Storno, richtige Buchung, fertig.

 

 

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Gelöschter Nutzer
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"2. die USt-VZ 11/2019, die in 2020 erstattet wird,  muss man gegen #1780 und #1789 "USt laufendes Jahr" buchen: Betrag € 1789/1780 Erstattung - weil es um den EÜR-Rechner geht."

 

Bei Ihrer Buchung erkenne ich keine Gewinnauswirkung in 2019 (der USt VZ, die in 2020 gezahlt wird).

 

 

"Bei einem Bilanzierer muss man natürlich in einem solchen Fall Konten #1545 bzw. #1736 nehmen" - Ist das wirklich

 so? Ich dachte bei DATEV werden die 1780 und Co.-Konten richtig im Jahresabschluss abgebildet? 

uspex
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Nicht gewinnauswirkend ist #1780 bei Bilanzierer, hier geht es jedoch um EÜR-Rechner. Nicht desto trotz wirkt sich die gebuchte Erstattung (1789/1780) in 2019 NICHT auf den Gewinn aus, weil gg #1789 gebucht wird. Muss auch nicht in 2019 sich auswirken, weil kein Geldfluss gegeben hat. Die Buchung ist wichtig für USt-VZ-Soll und für die USt-Erklärung.

Anders in 2020. Wir haben in diesem Fall 1. Geldfluss 2. Buchung Bank/#1790. Das wirkt sich sehr wohl auf den Gewinn aus - in 2020! Also, alles richtig meiner Meinung nach. Hoffe ich zumindest 🙂

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Gelöschter Nutzer
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Sorry, aus meiner Sicht nicht richtig! Hier muss sich die USt-VZ auf den Gewinn auswirken! Es geht um § 11 EStG, dadurch gehört die Zahlung der USt in 2020 noch gewinntechnisch in das Jahr 2019.

 

uspex
Einsteiger
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"Bei einem Bilanzierer muss man natürlich in einem solchen Fall Konten #1545 bzw. #1736 nehmen" - Ist das wirklich

so? Ich dachte bei DATEV werden die 1780 und Co.-Konten richtig im Jahresabschluss abgebildet?

 

Hier sehe kein Widerspruch. Beim Bilanzierer wird die USt-Forderung:

1745/1780

und die Verbindlichkeit:

1780/1736

gebucht.

Im nächsten Jahr, bei Geldfluss, wird ausgeglichen:

1220/1745 (Ford.) und 1736/1220 (Vbl.)

So in etwa.

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Gelöschter Nutzer
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Warum "wird" das so gemacht? Meinen Sie vielleicht man "kann" das so machen?

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uspex
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Ja, was die 10-Tage-Regelung betrifft haben Sie schon recht. Ich habe wohl gedanklich um die Buchungen "gekämft"

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uspex
Einsteiger
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Ja, wir machen es immer so, deswegen. Pflicht ist es nicht, ich finde aber voll logisch

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letzte Antwort am 02.12.2020 07:39:25 von Gelöschter Nutzer
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