Hallo,
ich bin Selbstbucher und habe nun festgestellt dass ich in 2018 die Vorsteuer eines Kontos falsch gerechnet habe. Jetzt habe ich in 2018 einen neuen Stapel angelegt "Korrektur 2018" angelegt und die falschen Posten mittels Generalumkehrbuchung und manueller Buchung neu gerechnet. Den Stapel habe ich festgeschrieben.
Was muss ich tun um diese Korrektur an das FA zu übertragen?
Vielen Dank für die Hilfestellung.
Hallo Frau Mann,
Sie müssen den Stapel und die Voranmeldung für den Monat ans RZ senden.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Herr Schreiber,
Danke für die Antwort.
Wenn ich auf Umsatzsteuervoranmeldung gehe und mir den Betrag ansehe (Quartal), ist der neue Gesamtbetrag inkl. Korrekturbuchungsbetrag beinhaltet.
Meine Bedenken waren/sind das das FA sich den Gesamtbetrag einzieht und nicht nur den korrigierten Wert.
Vielleicht denke ich ja auch falsch...
Danke
Das ist schon so richtig. Sie geben eine berichtigte Voranmeldung ab. Das FA erlässt daraufhin einen Bescheid über die Voranmeldung und zieht dabei den schon bezahlten Betrag ab.
Moin Moin,
gehen Sie so vor, wie von Herrn Schreiber erläutert.
Setzen Sie zusätzlich in der Auswertung USt-VA den Haken, dass es sich um eine Berichtigung handelt.
Beste Grüße
Stefan
Wenn die Voranmeldung vorher auch schon über das RZ gesendet wurde, sollte der doch automatisch gesetzt sein, oder?
Setzen Sie zusätzlich in der Auswertung USt-VA den Haken, dass es sich um eine Berichtigung handelt.
Wenn sowohl die erste Voranmeldung als auch die Korrektur über das DATEV-Rechenzentrum übermittelt werden, wird das Korrektur-Kennzeichen automatisch gesetzt.
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich schaue ob der Haken gesetzt ist, wenn nicht ergänze ich diesen.
Schönen Tag noch
Der Haken in (Kanzlei-)Rechnungswesen ist auf jeden Fall nicht gesetzt.
Die Kennziffer für "berichtigte Anmeldung" wird aber im Übermittlungsprotokoll dennoch mit gemeldet, wenn beide Anmeldungen über das RZ laufen.
Vielen Dank für den Hinweis, das war mir nicht bewusst.