Hallo, habe mal ne Frage zu Sodexo Restaurantschecks.
Wie sind diese Schecks umsatzsteuerlich zu behandeln?
Gegenfrage: Erfolgt ein Leistungsaustausch ?
Hallo sally2401,
siehe hierzu nachstehend:
Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Mahlzeiten
UStAE 1.8 Abs. 12 Nr. 2:
1 Bestellt der Arbeitnehmer in einer Gaststätte selbst sein gewünschtes Essen nach der Speisekarte und bezahlt dem Gastwirt den – ggf. um einen Arbeitgeberzuschuss geminderten – Essenspreis, liegt eine sonstige Leistung des Gastwirts an den Arbeitnehmer vor. 2 Ein Umsatzgeschäft zwischen Arbeitgeber und Gastwirt besteht nicht.
3 Im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer ist die Zahlung des Essenszuschusses ein nicht umsatzsteuerbarer Vorgang. 4 Bemessungsgrundlage der sonstigen Leistung des Gastwirts an den Arbeitnehmer ist der von dem Arbeitnehmer an den Gastwirt gezahlte Essenspreis zuzüglich des ggf. gezahlten Arbeitgeberzuschusses (Entgelt von dritter Seite).
Beispiel 2:
1 Der Arbeitnehmer kauft in einer Gaststätte ein Mittagessen, welches mit einem Preis von 4 € ausgezeichnet ist. 2 Er übergibt dem Gastwirt eine Essensmarke des Arbeitgebers im Wert von 1 € und zahlt die Differenz i.H.v. 3 €. 3Der Gastwirt lässt sich den Wert der Essensmarken wöchentlich vom Arbeitgeber erstatten.
4 Bemessungsgrundlage beim Gastwirt ist der Betrag von 4 € abzüglich Umsatzsteuer. 5 Die Erstattung der Essensmarke (Arbeitgeberzuschuss) führt nicht zu einer steuerbaren Sachzuwendung an den Arbeitnehmer. 6 Der Arbeitgeber kann aus der Abrechnung des Gastwirts keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Also eine nicht steuerbare unentgeltliche Leistung!
Hallo,
da diese Frage noch als unbeantwortet gekennzeichnet ist, hätte ich gerne gewußt, ob es noch weitere Unklarheiten gibt.
Wäre nett, wenn Sie sich äußern würden.
Noch einen sonnigen Tag
Vielen Dank für Eure Antworten.
Der Sachverhalt hat sich geklärt.