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Unterliegen Restaurantscheck der Umsatzsteuerpflicht

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letzte Antwort am 15.09.2016 15:44:01 von sally2401
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sally2401
Beginner
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Hallo, habe mal ne Frage zu Sodexo Restaurantschecks.
Wie sind diese Schecks umsatzsteuerlich zu behandeln?

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deusex
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
704 Mal angesehen

Gegenfrage: Erfolgt ein Leistungsaustausch ?

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p_schierhorn
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo sally2401,

siehe hierzu nachstehend:

Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Mahlzeiten

UStAE 1.8 Abs. 12 Nr. 2:

1 Bestellt der Arbeitnehmer in einer Gaststätte selbst sein gewünschtes Essen nach der Speisekarte und bezahlt dem Gastwirt den – ggf. um einen Arbeitgeberzuschuss geminderten – Essenspreis, liegt eine sonstige Leistung des Gastwirts an den Arbeitnehmer vor. 2 Ein Umsatzgeschäft zwischen Arbeitgeber und Gastwirt besteht nicht.

3 Im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer ist die Zahlung des Essenszuschusses ein nicht umsatzsteuerbarer Vorgang. 4 Bemessungsgrundlage der sonstigen Leistung des Gastwirts an den Arbeitnehmer ist der von dem Arbeitnehmer an den Gastwirt gezahlte Essenspreis zuzüglich des ggf. gezahlten Arbeitgeberzuschusses (Entgelt von dritter Seite).

Beispiel 2:

1 Der Arbeitnehmer kauft in einer Gaststätte ein Mittagessen, welches mit einem Preis von 4 € ausgezeichnet ist. 2 Er übergibt dem Gastwirt eine Essensmarke des Arbeitgebers im Wert von 1 € und zahlt die Differenz i.H.v. 3 €. 3Der Gastwirt lässt sich den Wert der Essensmarken wöchentlich vom Arbeitgeber erstatten.

4 Bemessungsgrundlage beim Gastwirt ist der Betrag von 4 € abzüglich Umsatzsteuer. 5 Die Erstattung der Essensmarke (Arbeitgeberzuschuss) führt nicht zu einer steuerbaren Sachzuwendung an den Arbeitnehmer. 6 Der Arbeitgeber kann aus der Abrechnung des Gastwirts keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Also eine nicht steuerbare unentgeltliche Leistung!

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p_schierhorn
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

da diese Frage noch als unbeantwortet gekennzeichnet ist, hätte ich gerne gewußt, ob es noch weitere Unklarheiten gibt.

Wäre nett, wenn Sie sich äußern würden.

Noch einen sonnigen Tag

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sally2401
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank für Eure Antworten.  
Der Sachverhalt hat sich geklärt.

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letzte Antwort am 15.09.2016 15:44:01 von sally2401
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