Bitte nicht lachen, ich bekomme es nicht hin.
ReWe ohne Anlagenbuchführung. Gewinn nach §4(3).
Wie lautet der Buchungssatz in 2021 zum Auflösen 7g(2) S.1 eines IAB aus 2019, so daß die Übertragung in die EÜR paßt?
Dokument 1080958 ist mir bekannt, aber anscheinend unverständlich für mich.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @petermäurer,
bitte berücksichtigen Sie das Dokument: Investitionsabzugsbetrag bei unterbliebener Investition (Dok.-Nr. 1015075).
Insbesondere Kapitel 2 und die dort enthaltenen Tabellen (habe diverse Punkte fett markiert = kein Buchungssatz erforderlich✔️) :
Programm
Kanzlei-Rechnungswesen
Keine Veränderung des Jahresabschlusses – keine Buchungen erfassen
Nichtkörperschaftsteuerpflichtige Bilanzierende übermitteln eine berichtigte E-Bilanz - manuelle Korrektur des ursprünglichen Abzugsbetrags
E-Bilanz: Elektronische Übermittlung des Investitionsabzugsbetrags (Dok.-Nr. 1000204)Körperschaftsteuerpflichtige Bilanzierende und Einnahmenüberschussrechner beginnen in den Steuerprogrammen
Steuerprogramme
Rückgängigmachung von Hand durchführen
Entstehende Steuernachzahlung ermitteln (Bilanzierende)
Körperschaftsteuerpflichtige Bilanzierende übermitteln eine korrigierte Körperschaftsteuererklärung
Einnahmenüberschussrechner übermitteln geänderte Anlage EÜR
Das oben genannte Dokument ist auch im Kapitel 3.4 im Dokument 1080958 (von Ihnen genannt) verlinkt.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Danke Herr Rudolph,
Ich verstehe die Antwort allerdings nicht. Ich möchte den IAB für einen NichtBilanzierer regulär auflösen, nicht rückgängig machen.
Ich kann das natürlich hart in die EÜR schreiben, hatte aber gedacht, daß man das irgendwie (eleganter ?) über ReWe lösen müßte.
Also hart über EÜR.
Viele Grüße
Peter Mäurer
Hallo @petermäurer,
ah, okay. Dann habe ich Sie falsch verstanden, tut mir Leid 🤝. Dann ist das von Ihnen genannte Dokument richtig (Konten zum Buchen von Investitionsabzugsbeträgen (Dok.-Nr. 1080958))
Im Prinzip werden die Buchungen in den Unterkapiteln im Kapitel 3 beschrieben. Die Antwort auf Ihre Frage ist vermutlich im Kapitel 3.2 bzw. siehe unten. Bei der Erfassung in der Buchführung sehen Sie die Hinzurechnung auch in den Steuerlichen Korrekturen (Hinzurechnung) innerhalb der Einnahmenüberschussrechnung.
Bei Ihnen vermutlich in 2019 bereits erledigt. Vollständigkeitshalber dennoch erwähnt.
Buchungssatz: 9970 an 9971
Hier ist der Buchungssatz abhängig davon, aus welchem Wirtschaftsjahr der IAB kommt. Bei Ihnen aus 2019 und in 2021 wurde angeschafft. Also aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr.
Buchungssatz: 9973 an 9916
Die Anschaffungskosten kann als Sofortabschreibung erfasst werden.
Buchungssatz:
4853 an Anlagekonto (SKR03)
6243 an Anlagekonto (SKR04)
Bei ihnen vermutlich nicht erforderlich, weitere Informationen im Dokument Investitionsabzugsbetrag bei unterbliebener Investition (Dok.-Nr. 1015075) .
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Danke, ja das war's. In 2019 hatte ich hart in die EÜR gebucht, aber dafür habe ich jetzt wenigstens sauber aufgelöst 😉