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korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung

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letzte Antwort am 18.09.2020 10:18:39 von Angelika_Roßmeisl
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NGra
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich versende die Umsatzsteuervoranmeldungen immer über das Rechenzentrum und dieses übermittelt zum Steuertermin an das Finanzamt weiter. 

Nun habe ich aktuell eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den Juni abzugeben. Wie kann ich diese vor dem nächsten Steuertermin (also heute) an das Finanzamt übermitteln lassen? Funktioniert das über DATEV?

Es ist wichtig, dass diese heute beim Finanzamt eingeht.

Vielen Dank für eure Antwort.

bodensee
Allwissender
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Funktioniert selbstverständlich. 

 

Bin mir aber nicht sicher ob ich das auswendig richtig auf dem Schirm haben. Ich meine a) Ust VA oben als berichtigt markieren. 

 

dann b) in den Eigenschaften ( kontextbezogene Links) können Sie einstellen wann übermittelt werden soll und dort muss dann sofort angeklickt werden. Hierzu gibt es aber auf jeden Fall ein Dokument in der Hilfe. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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NGra
Beginner
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Prima, vielen Dank. Leider kann ich eine sofortige Übermittlung nur bei Guthaben anklicken, nicht bei einem geringeren Zahlungssoll.

Gibt es hierzu auch eine Lösung?

bereits übermittelte UST-VA: 17.000,00 €

korrigierte UST-VA: 9.000,00 €

 

Oder schreibe ich in das Feld den Unterschiedsbetrag?

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Gelöschter Nutzer
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oder Sie übertragen über das Telemodul... 

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chrisocki
Experte
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@NGra  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich versende die Umsatzsteuervoranmeldungen immer über das Rechenzentrum und dieses übermittelt zum Steuertermin an das Finanzamt weiter. 

Nun habe ich aktuell eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den Juni abzugeben. Wie kann ich diese vor dem nächsten Steuertermin (also heute) an das Finanzamt übermitteln lassen? Funktioniert das über DATEV?

Es ist wichtig, dass diese heute beim Finanzamt eingeht.

Vielen Dank für eure Antwort.


Hi, 

 

in der Vergangenheit war es immer so:

 

1. Übermittlungstermin immer zur Frist. UStVA 08/2020 also zum 10.09.2020 oder mit DA zum 10.10.2020.

 

2. Bei Fristüberschreitung wird immer SOFORT übermittelt. Das muss auch nicht extra eingestellt werden. Einfach über die RZ-Dienstleistungen senden. In der Übermittlungsübersicht steht dann das heutige Datum. 

 

Grüße

Chr.Ockenfels

 

P.S. Dazu gibt es auch ein Info-Dok... 1035742 

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bodensee
Allwissender
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https://apps.datev.de/help-center/documents/1034007 

 

Sie übertragen die 9000,00. 

 

Dokument: 1034007 Lexinform 

5.1 Datenübermittlungstermin ändern oder löschen

Datenübermittlungstermin ändern

Voraussetzung:

Die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung ist geöffnet.

Vorgehen:

    1. Mit der rechten Maustaste auf den gewünschten Anmeldezeitraum klicken und Bearbeiten wählen.

    2. Schaltknopf DÜ-Termin vor dem Eingabefeld aktivieren.

    3. Gewünschten Termin eingeben oder auf das Kalender-Symbol neben dem Eingabefeld klicken.

      Im Kalendarium werden die gültigen Datenübermittlungstermine fett hervorgehoben.

      Hinweis: Der frühestmögliche Übermittlungstermin ist der 1. Werktag des entsprechenden Voranmeldungszeitraums.

    4. Fenster Datensatz bearbeiten mit OK schließen.

Der Datenübermittlungstermin wurde geändert.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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IreneK
Beginner
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Hallo,

 

in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung markieren Sie korrigierten UST Datensatz, rechte Maustaste klicken Datensatz bearbeiten, DÜ-Termin ändern  bzw. berichtigte Anmeldung anhaken und auf OK klicken.

IreneK_0-1600156625075.png

 

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schmulz
Erfahrener
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Hallo,

 

es ist auch heute noch so, dass Standardmäßig die Übermittlung zum nächsten Termin am letzten Tag der Frist erfolgt. Bei berichtigten USt-VA ist immer das heutige Datum eingestellt, wird also SOFORT übermittelt. Eine sofortige Übermittlung kann aber ohne Lastschriftgenehmigung zu Säumniszuschlägen führen. Der Mandant sollte immer erst überweisen und dann die Übermittlung erfolgen.

 

Wer die Schonfrist von 3 Tagen ausnutzt gilt nicht als pünktlicher Steuerzahler. Das sollte man alles im Hinterkopf haben.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo NGra,

 

Sie übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) über das DATEV-Rechenzentrum.

Hierbei wird bei einer erneuten Bereitstellung des Auswertungszeitraums das Berichtigungskennzeichen automatisch an die Finanzverwaltung gesendet.

 

Wenn die erste Übermittlung auf einem anderen Weg erfolgt ist, muss für eine berichtigte Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen manuell gesetzt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Info-Dokument 1005220 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) - Überblick

 

Im Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum steht unter Punkt 5.1.2 zu welchen Zeiten das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung übermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.09.2020 10:18:39 von Angelika_Roßmeisl
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