Wie sind in der Corona-Pandemie die Pauschbeträge der unentgeltlichen Wertabgaben im Gastronomiebereich zu behandeln? Sie die herabzusetzen oder gar vollständig wegzulassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe dazu nichts offizielles gelesen.
Aber bei uns wird es so gemacht, dass der monatliche Pauschbetrag pro Tag berechnet und angesetzt wird.
Wenn die Gaststätte zu hat und nichts mehr einkauft kann ja nichts entnommen werden (unserer Meinung nach).
Viele Grüße
Hallo,
ich würde nicht kürzen...
Ich hatte schon mal einen Fall, da wurden die Pauschbeträge wegen Krankheit um 2 Monate gekürzt.
Der Prüfer berief sich damals auf die Hinweise zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben,
spez. Punkt 3:
Diese Regelegung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z.B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.
Nachzulesen unter: Link
Gruß
Sehe ich aktuell auch so.
Gibt ja immer wieder die Meinungen das z.B. bei nem Getränkeeinzelhandel keinen Wareneinkauf mit 7 % habe und daher keinen Pauschbetrag ansetzte - mangels Eingangsumsatz.
Aber Pauschbetrag ist nunmal Pauschbetrag.
Wenn ich das richtig im Kopf habe sind die Pauschbeträge doch Jahresbeträge die veröffentlicht werden.
Dann gibt es doch gar keinen rechtlichen Hintergrund einer Kürzung.
Es dient doch nur uns der Vereinfachung das monatlich als wiederkehrende Buchung zu erfassen und zu verbuchen. Ich meine mich auch erinnern zu können das ich das Problem innerhalb einer BP hatte, Betrieb war glaube ich 2 Monate zu da die Inhaber in der Türkei weilten. Kürzung von mir vorgenommen war nicht rechtens.
Nichts ist so unbeständig wie das Steuerrecht:
Heute erhalten, d.h. Umrechnung zeitanteilig möglich.