Hallo Liebe Community,
ich hoffe ich finde hier eine Lösung für unser Problem.
Wenn wir vor Aktenablage das Aktensaldo auf 0 setzen (z.B. bei uneinbringlichen Leistungen usw.) wird der Betrag und zusätzlich der gleiche Betrag als Minusbetrag bei "Übergabe an die FiBu" abgelegt, allerdings sollen diese Beträge ja gar nicht an die FiBu übergeben werden.
Nun brauchen wir eine Lösung wir wir die Beträge dort nun wegbekommen ohne diese zu übergeben.
Vielleicht stand hier ja mal jemand vor dem selben Problem und kann uns dabei weiterhelfen.
Viele Grüße
Melanie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Kanzlei-Carstens schrieb:z.B. bei uneinbringlichen Leistungen usw. (...) allerdings sollen diese Beträge ja gar nicht an die FiBu übergeben werden.
Da frage ich mich, warum nicht? Bei uneinbringlichen Leistungen müssen/sollten diese doch auch in der Fibu ausgebucht werden.
Hallo @Kanzlei-Carstens ,
eine Anleitung, wie Sie uneinbringliche Forderungen der Kanzlei im Aktenkonto ausgleichen, finden Sie hier: Offene Posten im Aktenkonto ausgleichen .
Diese Buchungen übergeben Sie im Anschluss wie alle anderen Geschäftsvorfälle ebenfalls aus dem Aktenkonto an DATEV Rechnungswesen, damit die Bestände konsistent sind.
@Silvia_Kubisch Vielen dank für Ihre Antwort.
Der Ausgleich sieht so aus wie in Ihrem Beispiel, allerdings steht dann bei "Übergabe an die FiBu"
(das wäre dann auch die Antwort auf @Uwe_Lutz warum das nicht übergeben wird)
3x derselbe Betrag 1x im Plus und 2x im Minus, sprich würde ich das so übergeben, wäre ein Minusbetrag Zuviel in der Buchhaltung und löschen kann ich den einen Betrag vor Übergabe nicht und das ist ja denke ich auch nicht der Sinn dahinter.
Viele Grüße
Ich habe hier jetzt mal ein Beispielbild eingefügt, damit es etwas vorstellbarer ist was ich meine.
Sie haben recht: Nach dem Ausgleich des offenen Postens stehen 3 Buchungssätze im Arbeitsblatt Übergabe an die FiBu, wenn der auszubuchende offene Posten bereits in der Vergangenheit an die FiBu übergeben wurde.
Buchungssatz | Vorzeichen | Bezeichnung | Auswirkung |
1 | Negativ | Ausgleich-OP | Reduziert die Erlössumme um den uneinbringlichen Betrag |
2 | Positiv | Umbuchung 1 | Gleicht den auszugleichenden offenen Posten aus. Dadurch verschwindet der Betrag aus den offenen Posten-Listen und Mahnlisten. |
3 | Negativ | Umbuchung 2 | Gleicht den Ausgleich-offenen Posten aus. Dadurch taucht der Ausgleich-offene Posten nicht als negativer offener Posten in Listen auf. |
Auf den 1. Blick erscheint es, als ob 3x derselbe Betrag an DATEV Rechnungswesen übergeben wird:
Es scheint, als ob ein negativer Betrag zuviel an die Buchhaltung übergeben wird. Das ist aber nicht der Fall: Denn der zusätzliche negative Betrag (Buchungssatz 1) wird durch den zusätzlichen positiven Betrag (Buchungssatz 2) ausgeglichen. Nur alle 3 Buchungssätze zusammen stellen sicher, dass die Kanzleierlöse um den uneinbringlichen Betrag reduziert werden und keine offenen Posten übrig bleiben.
Hallo Frau Kubisch,
viele Dank für die Erläuterung, bei uneinbringlichen Beträgen bin ich da ganz bei Ihnen und das war diesbezüglich sehr hilfreich.
Einige von diese ausgebuchten Beträgen sind in der FiBu allerdings schon auf 0 also bezahlt sprich dort ist nichts mehr was ausgeglichen werden muss.
Die offenen Beträge sind also nur noch in der Akte.
Das resultiert dadurch das die Zahlungen entweder nicht in die Akte übernommen worden sind (unsere FiBu läuft nicht über DATEV Anwalt) oder die Beträge mit der Steuerleistung aus der Kanzlei mit abgerechnet worden sind.
Die Beträge wurde also bezahlt sind aber in der Akte nicht verbucht, wenn ich dann die drei Beträge an die FiBu übergeben würde, dann würde dadurch ja bei uns ja ein Minusbetrag bleiben, da es in der FiBu keinen Betrag mehr zum ausgleichen gibt.
Viele Grüße
@Kanzlei-Carstens schrieb:Hallo Frau Kubisch,
viele Dank für die Erläuterung, bei uneinbringlichen Beträgen bin ich da ganz bei Ihnen und das war diesbezüglich sehr hilfreich.
Einige von diese ausgebuchten Beträgen sind in der FiBu allerdings schon auf 0 also bezahlt sprich dort ist nichts mehr was ausgeglichen werden muss.
Die offenen Beträge sind also nur noch in der Akte.
Das resultiert dadurch das die Zahlungen entweder nicht in die Akte übernommen worden sind (unsere FiBu läuft nicht über DATEV Anwalt) oder die Beträge mit der Steuerleistung aus der Kanzlei mit abgerechnet worden sind.
Die Beträge wurde also bezahlt sind aber in der Akte nicht verbucht, wenn ich dann die drei Beträge an die FiBu übergeben würde, dann würde dadurch ja bei uns ja ein Minusbetrag bleiben, da es in der FiBu keinen Betrag mehr zum ausgleichen gibt.
Viele Grüße
Für Ihr Problem gibt es eine Lösung die pragmatisch, aber rechtlich NICHT wirklich sauber ist.
Übergeben Sie diese überflüssigen Buchungen einfach an die FIBU und löschen Sie dort die Buchungszeilen bevor der Buchungsstapel festgeschrieben wird. Dann ist das Aktenkonto sauber und die FIBU ist es sowieso.
Und für die Zukunft würde ich den Einsatz der Soforterfassung 1003444 empfehlen. Damit verhindern Sie solche Unsauberkeiten und Differenzen für die Zukunft (und spart im Ergebnis viel Arbeit)
Hallo @Kanzlei-Carstens ,
wenn die Buchführung nicht über DATEV Anwalt läuft, müssen Sie für die konsistente Aktenbuchführung die bidirektionale Schnittstelle zwischen DATEV Anwalt classic und DATEV Rechnungswesen nutzen.
Wenn in DATEV Rechnungswesen Zahlungen auf Aktenrechnungen erfasst wurden, übernehmen Sie diese Zahlungen anschließend über die bidirektionale Schnittstelle in DATEV Anwalt classic:
Aktenbezogene Buchungen aus Rechnungswesen in Akten übernehmen
Oder Sie nutzen wie von Herrn Müller vorgeschlagen die Soforterfassung, dann werden die Zahlungen bei der Buchung in DATEV Rechnungswesen direkt auch im Aktenkonto gebucht.