Guten Morgen alle zusammen,
seit gestern flattern bei uns die E-Mails der IBB ein, mit der Überprüfung der Corona-Soforthilfen in Berlin (Anlage zur E-Mail siehe unten)
Gibt es dafür schon irgendwelche Vorlagen, Tools oder ähnliches?
Leider gibt die IBB immer noch sehr wenig "Informationen" preis, aktualisierte FAQ erst recht nicht.
Wäre für den jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße und einen schönen 4. Advent
Schulz
Hallo Herr Schulz,
die entsprechenden Emails sind auch bei meinen Mandanten eingegangen.
Ich habe von 2 Mandanten den Auftrag bekommen, zu prüfen, ob die Soforthilfe zurückgezahlt werden muss, und bin auch etwas ratlos.
Die Ausgaben werde ich analog zu der Überbrückungshilfe 2 ansetzen - mit Ausnahme der Anträge bis 01.04., bei denen ja die Personalkosten und die privaten Lebenshaltungskosten angesetzt werden dürfen.
Allerdings stocke ich bei der Frage, ob ein betriebliches Bankguthaben auch berücksichtigt werden muss:
FAQ´s dazu:
"Kann der Corona Zuschuss nur beantragt werden, wenn zuvor alle vorhandenen liquiden Mittel des Unternehmens verbraucht wurden?
Nein, die Mittel müssen nicht verbraucht werden. Betrachtet werden lediglich die kommenden 3 Monate ab Antragstellung. Ebenso muss erst recht kein Anlagevermögen (z.B. Immobilien) eingesetzt werden."
Heißt das, ich kann tatsächlich ein prall gefülltes Bankkonto haben, bekomme aber dennoch die Soforthilfe, wenn ich -separat den 3 Monatszeitraum betrachtend - eine Liquiditätsunterdeckung habe???
Ich entschuldige mich schon mal vorab dafür, dass ich das Thema noch wieder ausgrabe, aber gibt es dazu schon etwas "Neues"?
Bei uns häufen sich auch die Fragen nach eventuellen Rückzahlungen.
Da die Mehrzahl unserer Anträge aus NRW stammt, komme ich damit zurecht - Auch wenn die Regelungen zum Unternehmerlohn hier nicht besonders toll sind, so sind sie zumindest einigermaßen klar.
Wenn ich mich aber durch die Berliner FAQ bei der IBB klicke, fühle ich mich danach jedoch nicht schlauer.
Hallo Herr Bergmann,
tja, da geht es Ihnen wie vielen hier in Berlin.
Immer noch ungeklärt ist, ob Personalkosten bei der Liquiditätsbetrachtung mit einzubeziehen sind. In drei Bundesländern ist das wohl der Fall. Die Berliner Steuerberaterkammer bzw. der Verband versucht zu klären, ob das auch für Berlin gilt.
Geklärt ist wohl inzwischen, dass die, die bis 01.04.2020 Ihren Antrag gestellt haben, bei der Liquiditätsbetrachtung hinsichtlich der Landesmittel (das sind die 5.000,00) die privaten Kosten mit einbeziehen können. Bei der Liquiditätsbetrachtung hinsichtlich der Bundesmittel (das sind die 9.000,00) sind nur betriebliche Fixkosten mit einzubeziehen.
Ich habe meinen Mandanten mit Personalkosten geraten, erstmal abzuwarten.
Schönen Abend noch!