Guten Morgen zusammen,
nach meinen Informationen betrifft die geplante E-Rechnungspflicht nur umsatzsteuerpflichtige "Unternehmen" und z.B. nicht private Vermieter/Tätigkeiten etc. (§ 2 UStG trotzdem Unternehmen).
Auszug BMF Schreiben:
2.2 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
2.2.1 Allgemeines
7 Der Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, wenn der Umsatz nicht nach
§ 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei ist:
Wie lest Ihr hier die neue Regelung, vor allem zum Empfang von E-Rechnungen?
Freue mich auf gute Beiträge.
Die Steuerverwaltung wird ganz sicher eine kostenlose Möglichkeit für alle anbieten, sei es über ELSTER mit Zertifikat oder mit dem neuen BUND-ID.
Elektronische Rechnung wird Pflicht: E-Rechnung im Überblick | Steuern | Haufe
Hinweis: Das BMF möchte die Unternehmen mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung elektronischer Rechnungen unterstützen. Eine solche Lösung wird aktuell geprüft und soll ggf. vor dem 1.1.2025 allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte vor allem für Unternehmen interessant sein, die keine eRechnungsfähige Software (z.B. von DATEV oder lexoffice) einsetzen. Wie komfortabel eine solche von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Lösung letztendlich ist, wird sich zeigen.
Die neue gesetzliche Regelung enthält keine Vorgaben zum Übermittlungsweg von elektronischen Rechnungen. Für den Empfang einer elektronischen Rechnung wird daher auch ein E-Mail-Postfach ausreichen. Neben dem Versand per E-Mail kommen auch die Bereitstellung der Daten mittels elektronischer Schnittstelle oder ein Download über ein Kundenportal in Betracht (vgl. BMF, Schreiben (Entwurf) v. 13.6.2024, Tz. 32).
Durch @Dirk_Jendritzki in Freie Themen verschoben.
Empfangen können, ist doch dann für alle Unternehmer vorgeschrieben.
Das sollte machbar sein.
Wobei: Beste Antwort bislang vom Mdt: "Ich habe kein Wlan".
Wobei ich da so ein paar Spezialisten habe, die mir bestimmt ausgedruckte Zugferde bringen möchten. Was ich aber nicht möchten werde.
Hab da schon mal Halsbonbons bereitgelegt, fürs viele Quatschen.....
@alex7763 schrieb:
Wobei: Beste Antwort bislang vom Mdt: "Ich habe kein Wlan".
Da wird aber dann wohl nahezu alles miteinander verbuchselt 😲.
@alex7763 schrieb:
Hab da schon mal Halsbonbons bereitgelegt, fürs viele Quatschen.....
Welche kannst Du empfehlen? Ricola?
@metalposaunist schrieb:Welche kannst Du empfehlen? Ricola?
Mein Favorit für sowas:
sallos x-treme,
2. antwort war folgende (hab ca. 3 seiten, relativ einfach, mit absätzen und hervorhebungen etc.)
"was wollen Sie uns damit mitteilen?
Der Text ist zu kompliziert."
(ist nicht der übliche "schlichte" handwerker ;-))
ich wollt schon den den datev-ki-zusammenfasser nutzen : "fasse auf grundschulniveau zusammen"
Ich hab schon keine Lust mehr 😉
wie tagesschaue in einfacher sprache...
leider kenne ich das auch inzwischen. man fällt vom glauben ab, dass es echt mandanten gibt, die ein unternehmen betreiben aber schlicht (und ich nehme an) keine Lust haben, sich mit irgendwas auseinanderzusetzen.
ich habe auch ein anschreiben in der pipeline mit 3 seiten, total gut und einfach erklärt, rechnungseingang und rechnungsausgang.
50% wirds wohl nicht lesen, sondern danach anrufen, weil warum lesen, wenn man es sich auch erzählen lassen kann. 10% werden es nicht brauchen, weil die es bereits machen oder können und die restlichen 40 % sagen in zwei jahren: davon hab ich nichts gewusst, wieso hat mir das niemand gesagt
Es ist wichtig, dass unterschieden wird zwischen der Erstellung von E-Rechnung und dem Empfang von E-Rechnungen. Für deine Frage ist die Randziffer 14 interessant:
Die Regelungen zur verpflichtenden Verwendung von E-Rechnungen gelten genauso für die
Rechnungsausstellung in Form einer Gutschrift (§ 14 Absatz 2 Satz 5 UStG) sowie für Rechnungen
• über Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG),
• die von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) ausgestellt werden,
• über Umsätze, die der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen (§ 24 UStG),
• über Reiseleistungen (§ 25 UStG) und
• über Umsätze, für welche die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) angewendet wird.
Sie gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer ist, der Kleinunternehmer
bzw. Land- und Forstwirt ist oder ausschließlich steuerfreie Umsätze (z. B. Vermieter einer
Wohnung) ausführt.
genau so sieht das wohl aus.
Vielleicht mal beim Armin & Christoph von der Sendung mit der Maus fragen, ob die da ein Video machen können.
Tapfer bleiben.
gibts die noch? die sind doch schon ausgetauscht worden, oder?
@alex7763 schrieb:
Vielleicht mal beim Armin & Christoph von der Sendung mit der Maus fragen
"Das ist eine E-Rechnung. Klingt komisch, ist aber so." 😂
wahrscheinlich durch "e-" erklärer
50% wirds wohl nicht lesen, sondern danach anrufen, weil warum lesen, wenn man es sich auch erzählen lassen kann. 10% werden es nicht brauchen, weil die es bereits machen oder können und die restlichen 40 % sagen in zwei jahren: davon hab ich nichts gewusst, wieso hat mir das niemand gesagt
Der Klassiker schlechthin, wenngleich ich die Gewichtung hier etwas anders vornehmen würde.
Meine Mandanten erhalten monatlich eine Infomail, die neben den DATEV-MMI, auch höchstpersönlich aufbereitete Themen behandelt, die im Mandantenkreis aktuelle und hohe Relevanz besitzen.
Auch jüngst zu E-Rechnung habe ich hier in wenigen Absätzen das Thema erläutert, mit weiterführenden Links garniert und den fetten Hinweis erteilt, dass jeder Unternehmer hier selbst in der Verantwortung steht, sich rechtzeitig um diese Angelegenheiten zu kümmern und wir als Kanzlei hier nicht zuständig sind. Sind wir auch nicht !
Im September werde ich das nochmals als TOP1 in die Infomail mit aufnehmen und dann schaun mer mal . . .
Es ist m.E. nicht unser Job und unser Auftragsgebiet, den Mandanten, insbesondere den Ignoranten, den Hintern hinterher zu tragen.
Ich habe längst realisiert, dass wir Steuerberater am Ende der unternehmerischen Nahrungskette stehen.
Werde ich bspw. nach einem Sachverhalt gefragt, der in der Infomail behandelt wurde, verweise ich direkt auf diese zum Nachlesen und beantworte die Frage nicht.
Ich empfinde es als respektlos die mühevolle Arbeit durch uns zu ignorieren, um später blöd nach dem Thema zu fragen. Wer dann noch aufmüpfig wird, man hätte nichts gesagt, erhält dann auch mal eine "Sonderberatung".
Mandanten, die interessiert sind und zusammenarbeiten erhalten natürlich auch zu diesem Thema einen erweiterten Service. Diese Mandanten machen den Beruf schön und interessant.
Nichtsdestotrotz müssen sich Verpflichtete hier bitte jeder selbst um diese Angelegenheiten kümmern.
Gegen Ende des Jahres rechne ich
a) mit einer Präzisierung des BMF zur E-Rechnungspflicht und
b) mit der Verlautbarung einer Übergangsphase, weil es technisch nicht möglich sein wird, am 01.01.2025 die Erfordernisse zu erfüllen.
Zitat:
"19 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt (Rechnungen über Kleinbeträge), und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, können abweichend von der Verpflichtung in § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden (§ 33 Satz 4, § 34 Absatz 1 Satz 2 UStDV).
20 Maßgeblich für die Vereinfachung nach § 33 Satz 4 UStDV ist allein der Gesamtbetrag der Rechnung, auch sofern in einer Rechnung über mehrere Leistungen abgerechnet wird. Übersteigt der Gesamtbetrag der Rechnung 250 Euro, ist eine E-Rechnung auszustellen, auch wenn der Bruttobetrag des der Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung unterliegenden Anteils der abgerechneten Leistungen weniger als 250 Euro beträgt (z. B. bei auch mit abgerechneten bestimmten steuerfreien oder nicht steuerbaren Leistungen).
..."
Also sind die städtischen Verkehrsbetriebe mit ihren Automaten fein raus. Die Übermittlung eines gegenständlichen Fahrscheins in die nackte Hand des Fahrgastes wird für sie weiterhin zulässig bleiben.
Aber die Bahn fakturiert auch mal mehr als 250 Euro. Da stellt sich die Frage, ob derjenige Ministerialbeamte, der die Rz. 20 verzapft hat, mit demjenigen verfeindet ist, der für die 19 verantwortlich zeichnet.
Worauf wartet der Unternehmer?
Er wünscht sich ein Portal, welches aus seinen eingescannten Papier- Rechnungen E- Rechnungen erstellt, und diese korrekt versendet.
Dieses Portal muß ihm gezeigt und vorgeführt werden. Ab Besten vom Steuerberater, alternativ am Stammtisch.
Solange das nicht geschieht, wartet man auf das Aufschlagen der ersten E- Rechnung im Betrieb.
Es ist zu kompliziert! Wer hat schon eine E- Rechnung beim Tanken des Firmenwagens erhalten? Und ich meine jetzt eine Tankstelle, mit der kein Vertrag abgeschlossen ist.
@martinkolberg Ich weiß nicht, ob es E-Rechnungen sind, aber bei Shell und im ICE bekommt man digitale Belege, wenn man möchte.
Wie funktioniert das technisch?
Woher kennt Shell meine Empfängerdaten?
Manche Papier- Tankbelege haben einen OCR- Code.
Ist das dann die E- Rechnung?
@martinkolberg Im Eingangsbeitrag ist ein Link. Da ist nicht nur die Sache mit den Fahrkarten erklärt.
@martinkolberg schrieb:Manche Papier- Tankbelege haben einen OCR- Code.
Ist das dann die E- Rechnung?
Ich hab's gerade mal bei einem Bon von Total ausprobiert, das ist bloß die TSE-Info in "maschinenlesbarer" Form.
Und wenn du an der Bäckerei-Kasse den QR-Code für den Kassenbon scannst, bekommst du i.d.R. auch "nur" ein PDF, ohne XML drin. Also auch keine E-Rechnung (ab 2025).
Der Unternehmer möchte ja umstellen.
Daher interessieren ihn die Erklärungen, Vorschriften, usw. erst einmal nicht.
Der Unternehmer möchte in verständlicher Form gezeigt bekommen, wie er mit möglichst wenig Aufwand sein aktuelles System auf E- Rechnungen umstellt, und was er konkret schritt- für Schritt tun muß, um E- Rechnung in einer Form zu empfangen, daß der Steuerberater sagt. "gut gemacht".
Das muß Aufgabe von Beratern sein, die mit ihrem Fachwissen dem Unternehmer bei der Hand führen.
Warum muß jeder Einzelhändler aufwendige Studien tätigen, um <das Rad neu zu erfinden>?
Wo sind die Hersteller der überall installierten Kassensysteme?
Aber nein... Gaaanz dringend muß der neue 10%- MwSt- Satz für die Bratwurst implementiert werden.
NULL Ressourcen für die E- Rechnung.
Das ist wie beim Autofahren.
Ich benötige keine Erklärung, sondern es muß mir nur jemand zeigen, wie ich das neue Auto ohne Zündschlüssel und Ganghebel auf bekomme, um es dann einfach nur zu fahren.
@martinkolberg schrieb:Der Unternehmer möchte ja umstellen.
Daher interessieren ihn die Erklärungen, Vorschriften, usw. erst einmal nicht.
Der Unternehmer möchte in verständlicher Form gezeigt bekommen, wie er mit möglichst wenig Aufwand sein aktuelles System auf E- Rechnungen umstellt, und was er konkret schritt- für Schritt tun muß, um E- Rechnung in einer Form zu empfangen, daß der Steuerberater sagt. "gut gemacht".
Der Beraterschaft wird ja unterstellt, daß sie solche Sachen in die Welt setzen ließe, weil es sonst nichts zu beraten gäbe ... Genauso wie es die Produzenten von Schirmen regnen lassen, um nicht darben zu müssen ...
@martinkolberg schrieb:Das ist wie beim Autofahren.
Ich benötige keine Erklärung, sondern es muß mir nur jemand zeigen, wie ich das neue Auto ohne Zündschlüssel und Ganghebel auf bekomme, um es dann einfach nur zu fahren.
Mit dem Kleiderbügel, wie bisher auch. Nein?
Der Unternehmer möchte in verständlicher Form gezeigt bekommen, wie er mit möglichst wenig Aufwand sein aktuelles System auf E- Rechnungen umstellt, und was er konkret schritt- für Schritt tun muß, um E- Rechnung in einer Form zu empfangen, daß der Steuerberater sagt. "gut gemacht".
Das muß Aufgabe von Beratern sein, die mit ihrem Fachwissen dem Unternehmer bei der Hand führen.
Ich sehe es überhaupt nicht als meine Aufgabe, den Mandanten/Unternehmern die E-Rechnung "näher zu bringen".
Selbstverständlich werde ich meine Mandanten unterstützen so weit ich kann, was ich schon immer tue, aber "das Auto muss er selbst aussuchen, anschaffen und aufschließen und sich vor der Fahrt mit dem Fahrzeug befassen"... ich bin ja kein universeller Autohändler, der sich mit allen Fabrikaten auskennt, um Ihr/e Gleichnis/Metapher zu benutzen.
Mein Pflicht endet primär da, konkret und ggf. gezielt darauf hinzuweisen und ggf. eine "Starthilfe" zu geben.
Wenn es ans steuerliche/rechtliche "Feintuning" geht, sieht das wieder anders aus . . . wenn Ihr Appell an die Kassen- und Softwarepartner geht, bin ich bei Ihnen.
gebe dir sofort in allen Punkten Recht.
Wir haben auch alle Mandanten per Rundinfo informiert und verweisen auf dieses bei "schlauen" Fragen dazu...
Bin gespannt, was der Bundestag und Bundesrat zu dem Ganzen am Ende sagen wird. EU-Recht gilt nun mal für alle EU-Länder, daher wird die Steuerverwaltung zu 99 % über ELSTER dies kostenlos anbieten. Aber ohne E-Mail im Jahr 2024 geht einfach nicht mehr...
@xyzmic schrieb:gebe dir sofort in allen Punkten Recht.
Wir haben auch alle Mandanten per Rundinfo informiert und verweisen auf dieses bei "schlauen" Fragen dazu...
- Habe keine E-Mail und fange das nicht mehr an etc... ist an der Tagesordnung
Kann man so sehen. Dann wird man eben am 31.12.2024 in Rente gehen oder nur noch bei Aldi, OBI und Co. einkaufen. Die Rechnungen von Großhändlern und Fabrikanten müßte man ja, um sie kontrollieren und zu bezahlen können, erstmal empfangen und gelesen haben. Wer das jetzt noch nicht können will, wird dort ob seiner marginalen Abnahmen ohnehin schon lange aussortiert worden sein.
Ja das wird alles noch lustig - Annahme alles über 250 €:
- Betriebsfeier in einer Gaststätte - am Ende mit Karte zahlen nicht möglich weil sofort mit E-Rechnung abgerechnet werden müsste. Man will ja auch nicht bezahlen und hoffen das die richtige Rechnung dann später kommt…..
- Tante Emma Laden liefert Zeitschriften an den kleinen Frisör nebenan - vermutlich werden die Rechnungen alle bis 249 € geschrieben und auf mehrere aufgeteilt
- Firma gibt einen Aus und holt Schnittchen vom örtlichen Metzger - siehe Betriebsfeier
- LKW wird betankt - wie lange soll die Schlange an der Kasse werden bis alle Daten erfasst worden sind?
- Handwerker kauft im Baumarkt Werkzeug (ohne Kundenkarte) siehe Tankstelle
- Azubi holt Kaffee von Tschibo - siehe Tanken
- PV Einspeiser schicken die Jahresrechnung an den Kleinunternehmer der sich nun um die GoBD konforme Archivierung kümmern muss-wird er nicht machen - DUO wäre für eine Rechnung astronomisch teuer, ob hier die E-Rechnungsplattform hilft? Kostet jedoch auch….
- Vermieter hat optiert und lässt das Klo für 270 € tauschen - siehe Pv Anlage
Alle Bargeschäfte über 250 € werden eine große Herausforderung. Als Privatperson hat man ja schon mehrere Apps für Coupons in den Supermärkten. Muss der Unternehmer mit 30 Kundenkarten oder Apps rumlaufen oder wird er jedes Mal an der Kasse nach Anschrift und Mail gefragt????
Genauso kritisch der Fall mit dem Vermieter.
Und was ist erst mit dem ganzen Kosten beim Geschäftsessen in einem „Etablissement“ wo man das Trinkgeld „zugesteckt“ Ai ai ai 🤖
Das ruft bei mir Gedanken zu der Erweiterung des § 13b UStG hervor.
Ich kann mich dran erinnern, bevor die 5.000 € Grenze hinzu kam, das Anwälte im Baumarkt an der Kasse hätten sagen müssen: Die Rolle Alu-Folie ist für mein Büro, ich bin Unternehmer und hätte gerne den Bon ohne USt mit Hinweis Wechsel Steuerschuldnerschaft………
Das Problem mit den diesen Rechnungen (Tanken, Gastro usw.) ist doch technisch schon gelöst. Ich hatte das schon mal hier geschrieben:
Ich hatte kürzlich einem Kassenbon mit QR-Code und einem PIN drauf, mit dem Link kam zu einer Seite des Lieferanten, da konnte man seine Adresse eingeben und sich zum Kassenbon eine Rechnung mit Adresse usw. herunterladen.
Damit entfallen die genannten Wartezeiten.
Nur müssen die meisten Kassenhersteller das alle irgendwie umsetzen.
Insoweit ist da bis auf die E-Rechnung kein Unterschied zur jetzigen Rechnung ab 250 Euro.
@tu_heggi schrieb:- Vermieter hat optiert und lässt das Klo für 270 € tauschen - siehe Pv Anlage
Warum ist das ein Problem, die Gas-/Heizöl-Rechnung für >1000 € dann aber nicht? Zumal der optierende Vermieter sich doch jetzt schon um die Aufbewahrung kümmern muss. Und dann muss man eben die Rechnung aufmachen, ob die Einnahmen aus den gewerblichen Mietern hoch genug sind, dass die Option sich (noch) lohnt, oder man USt-frei bleiben will.
@tu_heggi schrieb:- Tante Emma Laden liefert Zeitschriften an den kleinen Frisör nebenan - vermutlich werden die Rechnungen alle bis 249 € geschrieben und auf mehrere aufgeteilt
Die rechnen doch wahrscheinlich ohnehin monatlich ab, und so viele Zeitschriften kann der Frisör im Wartebereich gar nicht auslegen, dass er über 250 € kommt.
@tu_heggi schrieb:- Handwerker kauft im Baumarkt Werkzeug (ohne Kundenkarte) siehe Tankstelle
[…] Muss der Unternehmer mit 30 Kundenkarten oder Apps rumlaufen oder wird er jedes Mal an der Kasse nach Anschrift und Mail gefragt????
Die Handwerker, bei denen ich die Buchführung mache, haben ihre 2, 3 Baumärkte, die sie anfahren - und dann auch nur für Verbrauchsmaterial, Werkzeug wird beim Lieferanten bestellt.
Aber ich sehe das auch eher wie @guenther. Entweder wird es auf den Kassenbons Angaben geben, mit denen man sich beim Hersteller eine e-Rechnung generieren lassen kann, oder man geht zum Service-Schalter, die das erledigen. Das ist ja grundsätzlich nichts Neues, dass der Kassenbon auf einen Zettel getackert und damit zur "ordentlichen" Rechnung gemacht wird.
Und wahrscheinlich wird ohnehin schnell noch eine Übergangsphase nachgeschoben, in der die ganzen praktischen Fragen geklärt werden, wenn die Regierung nach ihrer Winterpause bergeweise böse Mails von den Wirtschaftsverbänden im Postfach findet.
Mir sind gestern Abend irgendwie die Rückfragen eines Kollegen der hauptsächlich Mandate "vom Dorf" betreut hochgekommen😐
hoffentlich sieht die Politik diese zahlreichen Bürokratien
@xyzmic schrieb:hoffentlich sieht die Politik diese zahlreichen Bürokratien
Natürlich!
Ich kenne auch schon die Antwort der deutschen Politik darauf: Noch mehr Bürokratie um die andere Bürokratie abzubauen......