Hallo zusammen,
ein ehemaliger Mitarbeiter von uns plant, für uns im EU-Ausland auf eigene Rechnung tätig zu werden und Verkäufe zu tätigen.
Wie ist diese Situation steuerrechtlich zu beurteilen?
Befinden wir uns hier eindeutig im Handelsvertreterrecht?
Welche Folgen ergeben sich daraus für uns als Auftraggeber?
Ist es ausreichend, wenn uns der Verkäufer jeweils eine Rechnung mit den Stunden und einem vereinbarten Stundensatz einreicht?