Guten Tag,
habe steuerliche Betriebsaufspaltung Vermietung Betriebsgebäude und Maschinen von EU an Ein Personen GmbH Betriebsgesellschaft. Sind das verbundene Unternehmen nach EU Definition? Für Förderantrag N-Bank wichtig. (Zusammenrechnung Bilanzsumme)
Die Definition ist nach meiner Ansicht nicht eindeutig,
Betriebsaufspaltung = verbundene Unternehmen
"‐ Bei der Überbrückungshilfe 1 und 2 ist zu prüfen, ob verbundene Unternehmen im Sinne der EU‐
Definition vorliegen.
‐ Bei der Überbrückungshilfe III sowie der November‐ und Dezemberhilfe ist die steuerliche
Betriebsaufspaltung generell als Unternehmensverbund behandelt (vgl. die jeweiligen
Vollzugshinweise sowie die FAQ November‐ und Dezemberhilfe 5.2)."