Hallo liebe NG,
ich muss einfach mal mir was von der Seele schreiben, auch um vielleicht meine Rechtsansicht bestätigt zu bekommen.
Ich wollte (und habe schlussendlich) gestern einen Firmenwagen auf meine eigene StBGmbH angemeldet. Hab mich also schon vorab informiert, welche Unterlagen benötige ich dafür alles.
Gewerbeanmeldung? Brauch ich als Steuerberatungsgesellschaft eine Gewerbeanmeldung? Wir sind ja alle mindestens "Halb-Juristen", also flux die Gewerbeordnung aufgeschlagen und § 6 gefunden.
§ 6 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare, der nach § 16 des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb ....
Mhm, okay, dann brauch ich wohl keine Gewerbeanmeldung. Also, auf zur Zulassungsstelle, Nummer ziehen, warten. Endlich nach quälenden 45 Minuten, mein Aufruf. Also auf zum "Bearbeitungsplatz". Begrüßung, Übergabe aller Unterlagen, Mitarbeiterin schaut sich alles durch und dann die Frage: "Wo ist die Gewerbeanmeldung?". "Ja, als Steuerberatungsgesellschaft benötige ich keine Gewerbeanmeldung" meine Antwort. Langes hin und her, die gute Frau versuchte den Vorgesetzten zu erreichen, er ist im Meeting bis 11:00 (da war es noch eine Stunde bis dahin), sie versucht im gesamten Gebäude den anderen Vorgesetzten zu finden, befragt alle Kollegen, keiner weiß etwas genaues. Die Idee die die Mitarbeiterin dann hatte fand ich sehr gut, mal schauen was andere StBGmbHs bei der Anmeldung derern Firmenwagen vorgelegt haben. Ich dachte noch, klasse die werden bestimmt auch keine Gewerbeanmeldung haben, pustekuchen! Wir haben bestimmt 5 Zulassungen durchsucht, bei allen konnte ich das Formular der Gewerbeanmeldung erkennen. 😣
Ich sah mich schon gedanklich den restlichen Tag bei der Stadtverwaltung sitzen, damit ich eine Gewerbeanmeldung bekomme, bzw. um es noch düsterer zu malen, das die Stadtverwaltung sagt: "Für StBGmbH gibt es keine Gewerbeanmeldung".
Vorschlag der Mitarbeiterin bei der Stadtverwaltung: Gehen Sie einen Kaffee trinken, ich versuche derweil meinen Chef aus dem Meeting zu bekommen und kommen Sie nach 11 nochmal vorbei, geben mir ein kurzes Zeichen, dann nehme ich Sie dazwischen. Ok, puh, zum Glück keine neue Nummer ziehen ... also Kaffeepäuschen. *schlürf*
11:15 Uhr sagt das Smartphone, also schlendere ich zurück zur Zulassungsstelle. Kurzen Wink zur Mitarbeiterin, sie ist am telefonieren. Bearbeitet dann noch den Fall der gerade bei ihr sitzt. Dann holt sie mich rein, und es wurde gut.
Sie hat Ihren Vorgesetzten erreicht, sie soll bei der Stadtverwaltung nachfragen ob tatsächlich keine Gewerbeanmeldung für die Steuerberatungsgesellschaft vorliegt, wenn die Stadtverwaltung das bestätigt, würde Ihr auch ein Gesellschaftsvertrag reichen (den hatte ich zwischendurch ihr zugemailt).
Es war zwischenzeitlich 11:45, ich hatte endlich die Kennzeichen mit Zulassungsaufklebern und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Hand.
Meine Frage: Welche Steuerberatungsgesellschaft hat denn eine Gewerbeanmeldung, oder wer hatte genauso einen Trouble bei der Zulassung von Fahrzeugen?
Moin,
vor Ihrem Beitrag habe ich mir darüber ehrlich gesagt keine Gedanken gemacht, aber ich habe letztes Jahr eine Steuerberatungsgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG übernommen.
Sowohl die GmbH als auch die KG wurden vom vorherigen Inhaber beim Gewerbeamt angemeldet und ich habe 2 Gewerbeanmeldungen in den Akten 😀 Aber § 6 GewO ist m.E. eindeutig, dass keine Anmeldung erforderlich ist.
Wie die ehemaligen PKWs des vorherigen Inhaber angemeldet wurde bin ich mir nicht sicher. Mein jetziger PKW ist Sonderbetriebsvermögen.
Beste Grüße
Stefan
Steuerberatungsgesellschaften benötigen keine Gewerbeanmeldung (jedenfalls in Köln).
Ich wollte auch die GmbH bei der Stadt anmelden. Dort wurde ich weggeschickt, da dies nicht ginge.
Ein PKW bekam ich dennoch zugelassen. Ohne Probleme und schon gar nicht unter Vorlage der GmbH-Satzung.
Text bei der Zulassungsstelle der Kfz-Zulassung Köln:
...Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
Hallo @martin65
schön das die Kölner das etwas lockerer sehen, aber die sehen vieles lockerer 😉
Die Vorlage der GmbH-Satzung war für mich persönlich auch weniger das Problem, da inzwischen ja fast alles eingescannt ist und schnell geliefert werden kann.
Aber nochmal Stunden mit der Gewerbeanmeldung zu sitzen ist echt doof.
@stefans schriebSowohl die GmbH als auch die KG wurden vom vorherigen Inhaber beim Gewerbeamt angemeldet und ich habe 2 Gewerbeanmeldunge
Die Komplementär-GmbH hätte ich jetzt angemeldet, aber die KG widerrum nicht.
Ich habe in Bayern sowohl die StB-GmbH als auch die StB-KG beim Gewerbeamt angemeldet und hätte das auch für richtig gehalten, bis ich diesen Beitrag und den Verweis auf § 6 GewO gelesen habe.
Zumindest gab es bisher noch nie ein Problem wegen der Eintragung. Deshalb würde ich die paar Euro nicht scheuen, beides beim Gewerbeamt anzumelden. Oder einfach telefonisch klären.
Vielleicht hat der Gesetzgeber aber auch einfach den § 6 GewO übersehen, als er für Steuerberatungsgesellschaften u.ä. den Zugang zum Handelsregister ermöglicht hat und es ist nur noch niemanden aufgefallen.
Die Komplementär-GmbH hätte ich jetzt angemeldet, aber die KG widerrum nicht.
Die Komplementär-GmbH ist (zwangsweise) auch eine "echte" Steuerberatungsgesellschaft und müsste dementsprechend nicht eingetragen werden.
Wie wir hier nun aber sehen, scheint das auch vom Bundesland abhängig zu sein.
@oschmitt schrieb:Hallo @martin65
Die Vorlage der GmbH-Satzung war für mich persönlich auch weniger das Problem, da inzwischen ja fast alles eingescannt ist und schnell geliefert werden kann.
Aber nochmal Stunden mit der Gewerbeanmeldung zu sitzen ist echt doof.
Es geht mir nicht um das Papier der Satzung, sondern deren Inhalt. Was hat es eine "Zulassungsstelle" zu kümmern, was in meiner Satzung steht. Zum Anmelden eines Autos total sinnfrei. Da muss der HR-Auszug genügen.
Außerdem kann man in Köln auf der Zulassungsstelle Termine vereinbaren und wird pünktlich bedient (wenn alle Unterlagen da sind) Die Unterlagen können vorab im Datensystem selbst erfasst werden.
Die meiste Zeit brauchen dann die Schilder 😁
Viel Spaß in der Schlange bei den Behörden.
Martin Heim
Hallo @steuerbär,
danke für deine Information und Erfahrungen.
Problem war für mich in dem Moment einfach auch, dass ich am Dienstag nächste Woche die "Karre" abholen wollte und ohne Kennzeichen hätte die sich aus Neckarsulm nicht wegbewegt. Die 17,50 € hätte ich auch investiert, aber die Zeit wurde mir persönlich zu knapp.
@stefansDie Komplementär-GmbH ist (zwangsweise) auch eine "echte" Steuerberatungsgesellschaft und müsste dementsprechend nicht eingetragen werden.
Stimmt! Alle Gesellschafter der Gesellschafter müssen Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften sein ... ich vergaß.