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Kurzarbeit Lohnabrechnung ist sie falsch berechnet?

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letzte Antwort am 06.08.2020 14:46:56 von Pita
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Pita
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Hallo ich bin Arbeitnehmerin,

 

und hätte gerne eine Frage zu meiner Lohnabrechnung. Wäre nett wen mir jemand helfen kann.

 

Es geht um Folgenes :   Ich bekomme Gehalt 991,67 Euro

                                                              Krug   266,83 Euro

 

                                                              Brutto 1258,50 Euro 

 

Soweit alles ok Steuer Brutto 991,67 ok.

 

Aber bei den Sozialabgaben sehen plötzlich 1558,33 Brutto , bei den Av Brutto 991,67 Euro.

 

Kann mir jemand sagen warum da mehr steht WIE Gehalt und Krug zusammen.

 

Wäre echt dankbar dafür.

 

Pita

t_r_
Allwissender
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Bei Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung Beiträge aus 80% der Bruttoentgeltdifferenz (80% aus der Differenz Soll- und Istentgelt). Die Beiträge dafür trägt die Agentur für Arbeit.

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Pita
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Hallo 

 

Also ist es richtig das er beim Brutto für die Sozialabgaben mehr angibt als Brutto Verdienst. Den sonst hatte ich immer den Bruttoverdienst da stehen.

 

Und danke für die schnelle Antwort.

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Pita
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Hallo ich habe es leider nicht verstanden. Zeige euch mal meine Abrechnung. Den mein Bruttolohn ist niedrieger als der Bruttolohn bei den Sozialversicherungen.

Wäre toll wen mir jemand das erklärt .

Bin halt nur Arbeitnehmer.

 

Aber danke allen die mir das erklären.

 

Gruß  Petra

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t_r_
Allwissender
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Also in der Kurzarbeit wird das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Regel höher sein als ihr Bruttolohn, da die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu Ihrem Vorteil aus einem höheren Bruttoentgelt ermittelt werden, als Sie tatsächlich erhalten.

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bodensee
Allwissender
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Ich versuchs auch nochmal. 

 

Das KUG ist steuerfrei und progressionsvorbehalt, d.h. sie müssen hierfür erstmal in der monatlichen Lohnabrechnung ( in ihrem Fall) keine Steuer bezahlen. Steuerlich ist hier brutto = netto

 

In der Sozialversicherung ist das anders. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von einem sogenannten Fiktivlohn berechnet ( quasi wird das KUG auf Brutto hochgerechnet + ihr reduziertes Gehalt = der in ihrer Lohnabrechnung ausgewiesene SV pflichtige Bruttolohn. 

 

Der Unterschied muss ( meistens ) so sein, durch die Hochrechnung auf den Fiktivlohn. Als Bruttolohn wird in ihrem Fall ja nur das reduzierte Gehalt und das steuerfreie KUG ausgewiesen. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Pita
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Hallo.

 

Vielen dank jetzt habe ich es verstanden.

 

Gruß Pita

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letzte Antwort am 06.08.2020 14:46:56 von Pita
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