Hallo Community,
da die Finanzverwaltungen jetzt langsam mit den dort vorhandenen Daten "herausrücken" (jedenfalls in RLP), will ich hier mal mit einer ersten Kuriosität starten.
Ich gehe nicht davon aus, dass das erste, hier 'hereingeflatterte' "Stammdatenblatt" der Finanzverwaltung (für L+F) ein ganz seltener Einzelfall ist.
Es handelt sich hier um ein eigenes Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken, das seit über 30 Jahren nicht mehr als "Acker" genutzt wird, sondern seit etwa 5 Jahren brach liegend und davor etwa 25 Jahre lang als Viehweide und Pferdekoppel genutzt.
Auf dem Stammdatenblatt steht jetzt :
für das Flurstück 1, (ca) 1000 m², "Landwirtschaftliche Nutzung", Ertragsmesszahl: 794
für das Flurstück 2, (ca) 2000 m², "Landwirtschaftliche Nutzung", Ertragsmesszahl: 1395
und eine "Hofstelle", (ca) 500 m²
... und schon stellen sich gleich mehrere Fragen:
... bin gespannt auf die Diskussionen mit dem Finanzamt
und auf weitere L+F-Kuriositäten und deren (Feststellungs-)"Erklärungen"
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nachtrag:
@vogtsburger schrieb:
[...]
- warum gibt es für die schon immer zusammengehörenden und gemeinsam genutzten Flurstücke überhaupt unterschiedliche Ertragsmesszahlen und dann in sooo unterschiedlicher Höhe ?
[...]
... diese Frage ist schnell beantwortet und zeigt nur meine Unwissenheit im Bereich L+F
Es gilt nämlich:
Ertragsmesszahl = Ackerzahl x Ackerfläche / 100
... und da die zweite Fläche mit "Landwirtschaftlicher Nutzung" etwa doppelt so groß gegenüber der ersten Fläche mit "Landwirtschaftlicher Nutzung" ist,
ist auch die Ertragsmesszahl etwa doppelt so groß
Das Gute daran :
Bei meinem Grundstück ergibt sich (rechnerisch bzw. laut Finanzamt) für beide Flurstücke eine Ackerzahl von 74
... ein ziemlich guter Wert ("sehr guter Ackerboden")
Jetzt gilt es nur noch, das Rätsel mit der "Hofstelle" zu lösen
Vielleicht ist die Lösung hier ja auch trivialer als gedacht 😉
Wegen der einordnung als "Hofstelle" ist es vielleicht möglich das ein Teil des Grundstücks "eingezäunt" war, vielleicht wegen einer Koppel / ausgelagerter Viehhaltung. Wenn die Zaunanlage evtl. genehmigungspflichtig war könnte es sein das diesbezüglich auch ein Eintrag im Kataster-Register erfolgte beim Vermessungsamt. Womöglich wurde die Einfriedung vor etlichen jahren wieder abgetragen steht aber noch in den Akten.
Hallo @JosefB ,
danke für den Tipp,
das könnte tatsächlich der Grund sein
Der Pächter hatte vor ca 20 Jahren in Eigenregie und ohne zu fragen eine Baugenehmigung für eine große Wetterschutzhütte mit Betonfundament beantragt und errichtet (mit einer angrenzenden Einfriedung für die Pferde )
Inzwischen wurde diese 'Wetterschutzhütte" wieder abgerissen, steht aber noch so in den Akten
Apropos, der Screenshot ist nur schwer zu lesen (kleine Schrift)
Können Sie vielleicht einen Link zur Quelle oder eine Datei als Anlage mit besserer Darstellung/größerer Schrift einfügen ?
entschuldigung für die schlechte bildqualität.
Hier der Link:
https://www.juraforum.de/lexikon/einfriedung
Hallo,
bei der "Hoffläche" könnte es sich sich auch evtl. um einen Weg o.ä. handeln.
Hier ein Screenshot aus der Anleitung der FinVerw. zu den Formularen der Bundesregelung.
danke für den Tipp, Herr @hoege ,
In diesem Fall sind die Gegebenheiten (aus meiner Sicht) aber so einfach, dass es wahrscheinlich nicht mehr einfacher geht:
ein inzwischen brachliegendes, schönes Stück Land, das bis vor ca 30 Jahren als Acker, dann ca 25 Jahre als Viehweide und Pferdekoppel genutzt und seit ca 5 Jahren als eine Art 'Biotop' nicht genutzt wird.
... allerdings mit dem kleinen 'Schönheitsfehler', dass laut Finanzamt immer noch eine "Hofstelle" mit einer Fläche von ca 500 m² vorhanden ist.
Diese "Hofstelle" (offenbar die große Wetterschutzhütte inkl. einer eingefriedeten Koppel) ist inzwischen aber abgerissen bzw. entfernt
Ich hoffe, dass sich das Nichtvorhandensein einer "Hofstelle" bzw. eines Gebäudes schon durch ein aktuelles Satelliten-Bild (z.B. aus GoogleMaps oder aus einem GIS-Portal) nachweisen lässt.
Einen Vermessungsingenieur 'einfliegen' zu lassen, kommt jedenfalls nicht in Frage. Eine solche Aktion wäre nämlich ein sehr teurer 'Spaß', wie sich bei anderen 'Gelegenheiten' immer wieder mal gezeigt hat
Bei jedem unserer L+F-Mandanten wird das Thema "Hofstelle", Wohngebäude, betrieblich genutzte Gebäude und Flächen usw. aber noch sehr massiv 'auf's Tablett' und auf's Tablet kommen
... inzwischen sind auch schon ein paar "Datenstammblätter" für L+F-Grundstücke mit "Weinbaulicher Nutzung" eingetrudelt.
Hier sind die Angaben aus dem Liegenschaftskataster ziemlich minimalistisch.
Anscheinend interessiert hier nur der Flächenanteil.
Hoffentlich wird nicht im ELSTER-Formular noch plötzlich nach önologischen Fachbegriffen gefragt oder z.B. nach dem durchschnittlichen Ertrag (Anzahl der Beeren pro Quadratmeter) etc 😂
Apropos erforderliche Angaben:
Ich verstehe nicht, warum man bei Ackergrundstücken nicht gleich die Ackerzahl als Maß für die durchschnittliche Bodenqualität in der jeweiligen Gemeinde angibt, sondern um zwei Ecken herum gedacht nur die "Ertragsmesszahl".
Moin zusammen,
hat jemand gute Informationsquellen zu den Themen LuF und Grundsteuer?
Insbesondere auch zum Thema Herauslösung Wohnteil etc.?
Teilweise finde ich die Einordnung der verschiedensten Flächen in die Nutzungsarten auch gar nicht so leicht.
Für Quellen und Infos wären wir sehr dankbar.
Sie könnten Sich die Aufzeichnung des Webinars vom HLBS anschauen oder das Skript dazu kaufen.
Ich fand das Webinar ganz hilfreich.
Nachtrag:
@vogtsburger schrieb:
[...]
Ich verstehe nicht, warum man bei Ackergrundstücken nicht gleich die Ackerzahl als Maß für die durchschnittliche Bodenqualität in der jeweiligen Gemeinde angibt, sondern um zwei Ecken herum gedacht nur die "Ertragsmesszahl".
[...]
Inzwischen habe ich 'Fakten geschaffen', ...
... und jetzt den ehemaligen Acker umpflügen lassen
Die Bodenqualität wurde umgehend und sogar ohne Auftrag und ohne Honorarforderung von 4 Spezialisten getestet und offenbar für sehr gut befunden (schmackhafte Würmer, Käfer, Wurzeln, Kräuter und sonstige Leckereien) 😅
Das Nichtvorhandensein einer "Hofstelle" dürfte jetzt leicht nachzuweisen sein 😉
Hallo,
aber auf dem Photo sind doch Bewohner (=Hühner) zu sehen und für die muss doch eine adäquate Unterkunft vorgehalten werden ... 🤣.
Kleiner Scherz. Wäre halt im Sinne der "Steuerlogik" möglich.
Gruß und schönes Adventswochenende, Volker.
😂 köööstlich,
ja, manche steuerlichen Begründungen sind schon abenteuerlich
... aber ich habe im Nachhinein sogar eine 5. Spezialistin entdeckt, die ... ähm ... das sich als Under-Cover-Ermittlerin schon tief in die Materie eingearbeitet hat 😂
... bin gespannt, welcher Karten- oder Geoinformationsdienst das 'Rennen' um das erste Bild nach dem Umpflügen (10.12.2022) macht 😎
Eigentlich könnte ich 'spaßeshalber' immer wieder mal bei geeigneten Grünflächen das Datum in das hohe Gras mähen lassen, um zu sehen, wie aktuell die Satelliten-Bilder dieser Dienste sind 😅