Hallo, ich würde gerne einen Vorschuss an Mandanten berechnen. Leider kann ich in der neunen Gebührenart 2461 als Abrechnungsart kein "V" einstellen. Über die die Standardpositionen konnte ich das auch nicht lösen 😞
Wie löst ihr das?
H
Hallo Herr @JulianKoch ,
nach den vollmundigen Versprechen über die geniale Kooperationslösung Grundsteuer Digital hat wohl keiner damit gerechnet, dass jemand - aus Verzweiflung über das Schneckentempo, mit dem man die Grundsteuererklärungen durch die ELSTER-Schnittstelle bekommt - eine Vorschussrechnung erstellen will.
Auch jetzt - nach Monaten wilden Protests über die Unzulänglichkeiten der Software, kam man nicht auf die Idee, das "V" einzurichten. Wer hätte auch so viel Unterstützung erwartet 🙂
Meiner - anfänglichen - Euphorie, dass ich jetzt endlich 9 Erklärung in der Spalte "ELSTER abgeschlossen" sehe, folgt bereits wieder der Frust, dass eine Reihe weiterer - freigegebener - Erklärungen in der ELSTER-Übermittlung hängen. Wir sind gewohnt, dass eine freigegebene Steuererklärung noch am Tag der Freigabe durch uns übermittelt wird. Sind wir jetzt schon soweit, dass finotech uns diese - berufsständische - Arbeit abnimmt?
Unfassbar!
Gute Nacht
H. Müller - StB
Ach ja, das hätte ich beinahe vergessen:
Einen - ja wirklich einen - Tag nach der - tagelang aufgeschobenen - ELSTER-Übermittlung hatte ich auch schon die Rechnung für die Übermittlungsgebühren in meinem Postfach.
Alle Achtung finotech kann auch "blitzschnell", nur nicht bei der Lösung unserer Probleme.
Grüße
HGM
Ich finde es sogar sehr Peinlich dass wir genötigt werden für Grundsteuererklärungen Vorschüsse anzufordern.
Denn die einzige Erklärung lautet: Wir haben den ganzen Monat Juli hunderte Stunden als beta-Tester unsere Arbeitszeit für eine DATEV Beteiligungsgesellschaft vergeudet. Statt DATEV das in Rechnung zu stellen - was die logische Schlussfolgerung wäre - fordern wir jetzt Vorschüsse von Mandanten an. Irgendwie verkehrte Welt.
Tagebuch des täglichen Wahnsinns:
Peinlich auch, dass voraussichtlich erst am 4.08.2022 gegen 18:00 Uhr die EO 13.02 bereitgestellt wird, damit die Gegenstandswerte von GrundsteuerDigital in unser Rechnungsschreibungsprogramm übernommen werden kann.
Nach den erforderlichen Einstellungen können wir von Glück reden, wenn wir dann unsere erste Vergütungsrechnung für die Grundsteuererklärungen 2022 stellen können.
Sie sehen also, der tägliche Wahnsinn geht weiter.
Beste Grüße
H. Müller - StB
PS:
Heute habe ich das aktuelle DATEV magazin 08/2022 erhalten.
Dort lese ich kein Wort zur aktuellen Situation um GrundsteuerDigital.