Hallo!
Mein Mann und ich sind alleinige Eigentümer von zwei Flurstücken sowie anteilige Eigentümer in einem Verhältnis 1/5 an 8 weiteren Flurstücken. Alles zusammen ist laut unserem Kenntnisstand ein Grundstück - sprich wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt.
Im Elter habe ich bei der Liste der Flurstücke alle Flurstücke eingegeben incl. des Bruchteilsverhältnis (1/1 bzw. 1/5) eingetragen.
Bei der Eingabe des Grundstücks habe ich die Fläche gerechnet aus Flurstücke die uns alleine gehören und Anteile der Gemeinschaftsflursücke. Es gibt somit hier nur eine Zeile.
Nach Abschluss aller Eintragungen und Prüfung der Angaben erhalte ich folgende Fehlermeldung:
"Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
Kennt jemand diese Fehlermeldung und hat einen Tipp, wie ich diesen Fehler beheben kann?
Ich freue mich über Rückmeldungen und danke schon jetzt für die Unterstützung.
Mit freundlich
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Eintragungen in die Formulare zur Grundsteuer sind doch nicht so einfach. Deshalb haben Steuerberater viel Geld und Zeit in Aus- und Fortbildung investiert.
Natürlich müssen die Steuerberater dies bei der Höhe der Gebührenrechnung berücksichtigen.
-> Wenden Sie sich doch an Ihren Steuerberater
Hallo Herr Steuerberater guenther,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Hallo an alle!
Parallel habe ich auch mein Glück bei der Hotline versucht und eine freundliche Damen hat mir den hilfreichen Tipp gegeben:
Mir war bekannt, dass ein Grundstück aus ein oder mehreren Flurstücken besteht.
Leider hatte ich aber vergessen bei der Liste der Flurstücke das Feld "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" auszufüllen. Nachdem ich die Flurstücke entweder der erste Fläche oder der zweiten Fläche zugeordnet und die entsprechenden Summe der Flurstücksflächen gebildet hatte (Alleineigentümer: ganze Flächen, Teileigentümer: Fläche gemäß Anteil), war die Fehlermeldung verschwunden. 🙂
Ich wünsche allen Grundstückseigentümern viel Erfolg! Es ist machbar - auch ohne Steuerberater! 😉
Viele Grüße
MNOS