Hallo,
ich habe eine technische Frage die durch einen Fehler aufgetaucht ist.
Unser Steuerbüro hat im letzten Jahr auf "Zuruf" die Steuerklasse einer unserer Mitarbeiter geändert. Diese Änderung ist aber beim Finanzamt nie durchgeführt worden. In diesem Monat kam eine Rückmeldung das die Steuerklasse ab Januar geändert werden muss. Das Finanzamt sagt, dass das Steuerbüro nie die Rückmeldedaten abgerufen hat. Das Steuerbüro sagt, das passiert automatisch.
Die Steuerklasse wurde manuell geändert.
Vom Finanzamt kam keine Änderung über die Rückmeldedaten.
Bekommt das Finazamt irgendwie gemeldet mit welcher Steuerklasse abgerechnet wird?
Nach meiner Auffassung kommen nur Änderungen des Finanzamtes über die Rückmeldedaten.
Ich will keine Schuldzuweisungen, ich will es nur verstehen, da ich ab Januar die Löhne hier alleine mache.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
vereinfacht dargestellt, funktioniert das Verfahren so:
Das Finanzamt die Daten vom Einwohnermeldeamt. Also H. Muster wohnt bei uns und ist ledig. Das Finanzamt leitet daraus dann Steuerklasse 1 ab.
oder
H. Muster wohnt bei uns und hat am x.x. geheiratet. Das Finanzamt leitet daraus Steuerklasse 4 ab.
Steuerklassenänderungen, wie Steuerklassenwechsel 3/5 oder Steuerklasse 2 müssen vom Arbeitnehmer mit dem Finanzamt geklärt werden. Erst dann landen diese in der Datenbank zur Übertragung an den Arbeitgeber.
Ob die Kirchenzugehörigkeit mittlerweile automatisch an die Finanzbehörden übermittelt wird, ist mir nicht bekannt. Vor einiger Zeit musste man den Austritt als Arbeitnehmer beim Finanzamt melden.
Ich hoffe das Ihnen das erst einmal einen kurzen Überblick über das Verfahren gibt.
Viele Grüße
T. Reich
Nicht ganz.
Wenn im Programm die Steuerklasse händisch geändert wird, das ist so gemacht worden, bekommt das Finanzamt über irgendeine Meldung aus Datev die Steuerklasse gemeldet über die abgerechnet wird???
Meines Erachtens meldet das Finanzamt nur uns Änderungen die denen bekannt sind
Hallo Frau Villani,
nach meinem Stand findet ein ständiger Abgleich der Daten mit jeder Abrechnung statt.
D. h. wenn Sie Daten manuell abändern werde diese mit den Daten beim Finanzamt abgeglichen. Sollte dies nach Auffassung des Finanzamts nicht richtig sein wird das Finanzamt eine Rückmeldung vornehmen.
Dann muss in so einem Fall der Arbeitnehmer dies mit dem Finanzamt klären. Manchmal kommt es jedoch vor, dass das Finanzamt eine Steuerklassenänderung erst im Folgemonat oder übernächsten Monat einträgt. Das kommt glaube ich immer darauf an wann der Antrag beim Finanzamt eingeht und diese den dann abschließend geprüft haben.
Gruß
Björn Niggemann
Der Eingriff auf die Steuerklasse durch den Lohnabrechner wird nicht an das Finanzamt gemeldet. Die Meldung dieses Eingriffs erfolgt erst (indirekt) mit der Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt, Ende eines Jahres oder anderen Gründen für die Ausstellung einer Lohnsteuerbescheinigung.
Nur die Finanzverwaltung meldet an die Arbeitgeber, aber nicht umgekehrt.
Meines Erachtens meldet das Finanzamt nur uns Änderungen die denen bekannt sind
Ja, genau.
Danke, dieser Meinung bin ich auch
Hallo,
der Umstand mit dem "Zuruf" ist bedenklich, da es meines Wissens nur wenige Möglichkeiten erlaubt sind, die per ELStAM gemeldeten Daten manuell zu überschreiben. Eine davon ist, dass der entsprechende Arbeitnehmer eine Bestätigung seiner Abzugsmerkmale vorlegt, weil noch keine ELStAM vorliegen oder es definitiv falsche sind (irrtümlicher Kinderfreibetrag o. ä.).
Falls keine Daten gemeldet werden, funktioniert entweder der Datenabruf nicht (z. B. fehlendes Steuersignal beim AG) oder es wurden in der Vergangenheit Fehlermeldung(en) überlesen.
Gehen Sie auf alle Fälle dieser Sache auf den Grund (auch zusammen mit dem FA) und dokumentieren Sie dies auch. Zum einen haben Sie dann einen guten Start und zum anderen können für dieses Jahr möglicherweise noch Korrekturen erfolgen, spätestens jedoch bis zum 28.02.2017.
Weitere Informationen u. a.:
Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS
Viele Grüße
DAs ist alles noch beim Steuerberater gelaufen. Für mich heisst das ich werde NIEMALS händisch in die Steuerdaten eingreifen. Wenn eine Bescheinigung über den Steuerklassenwechsel vorliegt werde ich mir das auf Wiedervorlage legen um darauf zu achten ob eine Rückmeldung auch kommt.
Hallo zusammen,
im moment haben wir auch ein ähnliches Problem.
Eine MA muss ihre Steuerklasse von 5 auf 1 geändert haben und wurde auch bei den zuständigen Behörden beantragt.
Bei ihrem ExMann hat es vor 3 Wochen wunderbar geklappt und ist mit Steuerklasse 1 für den Mai abgerechnet worden, nur bei unserer Mitarbeiterin nicht.
Sie hat beim Finanzamt angerufen und die haben sich gewundert, das wir noch keine Datenübernahme vorgenommen haben. Denn die Übernahme wäre eine Holschuld und keine Bringschuld, wurde ihr am Telefon noch mitgeteilt.
Das verstehe ich nicht, denn wir haben ein Abo und bei allen anderen klappt die Elstam-Datenübernahme bzw. Änderungen der Stammdaten nur bei ihr anscheinend nicht.
Woran kann es liegen, das bei ihr die Steuerklasse noch nicht geändert wurde? Sie ist mittlerweile seit 11 Jahren im Unternehmen.