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Belegdaten festschreiben

Umsetzung unwahrscheinlich
letzte Antwort am 06.08.2024 10:29:07 von Selina_Gottwald
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t_lueke
Beginner
Offline Online
450 Mal angesehen

Als Steuerberater möchte ich für unsere Mandanten die Möglichkeit eingeräumt bekommen, sonstige Belege festzuschreiben. Bisher geht dies nur mit Sonderrechten. Durch die Freigabe von Sonderrechten hat der Mandant die Möglichkeit eine bereits erfolgte Festschreibung wieder aufzuheben. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Ordnungsmäßigkeit der Belegablage in DATEV Unternehmen Online nicht mehr gewährleistet ist, da die Belege somit für den Mandanten nicht mehr unveränderbar sind.

Aus meiner Sicht sollte das Recht auf Festschreibung von den übrigen Sonderrechten losgelöst werden und als Standardrecht definiert werden.

MfG

Tim Lüke

Status: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @t_lueke ,

 

vielen Dank für Ihre Idee!

 

Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters der Idee vergebe ich den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald 

1 Kommentar
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
43 Mal angesehen
Status geändert in: Umsetzung unwahrscheinlich

Hallo @t_lueke ,

 

vielen Dank für Ihre Idee!

 

Aufgrund der Anzahl der Kudos und des Alters der Idee vergebe ich den neuen Status "Umsetzung unwahrscheinlich". 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald