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Bepreisung von Belege online: Vermeidung des Einmalbetrages nach Ende der Nutzung für die weitere Archivierung

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letzte Antwort am 24.01.2025 15:51:13 von info19
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info19
Einsteiger
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Zur Bepreisung von Belege online noch eine Idee: Ich würde als sehr praktisch ansehen, wenn mit den mtl. Preisen auch schon bereits die nach Beendigung der aktiven Nutzung von Belege online verpflichtende weitere Archivierung abgegolten wäre. Im Zweifel könnte m.E. auch mit einem zusätzlichen Einmalbetrag zum Ende eines jeden aktiv genutzten Belege online-Jahres erledigt werden. Dann würde man es vermeiden, den Mandanten am Ende der Nutzung von Belege online noch von dem Einmalbetrag für die verpflichtende Archivierung zu überzeugen, zumal der Mandant dafür in der Regel kein Bewusstsein hat. Natürlich kann man sich den Verzicht des Mandanten unterzeichnen lassen usw, aber es wäre hilfreich, diese Aufgabe erst gar nicht zu haben.

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4 Kommentare
Neu_hier
Fachmann
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Warum sollte etwas im Voraus bezahlt werden, dass evtl. nicht genutzt wird? Ich erkenne da keine realistischen Wunsch.   

info19
Einsteiger
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Digitale Belege unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist im originären Dateiformat. Wenn in Belege online solche Belege hochgeladen werden, ist Belege online idR das Archivierungsmedium, ganz besonders nun ab 2025 mit den E-Rechnungen. Wer in Belege online originär digitale Belege hochlädt, wird idR parallel für die Archivierungspflicht dieser Belege kein weiteres Archivierungssystem haben, um die Archivierungspflicht zu erfüllen. Daher wird es die Ausnahme sein, dass bei Nutzung von Belege online dieses Archiv nicht noch nach seiner aktiven Nutzung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten weiter aufrecht erhalten werden muss. Daher sehe ich meinen Wunsch durchaus als ausgesprochen realistisch an.

Neu_hier
Fachmann
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Neben den Belegen sind dann ja auch zur Aufbewahrungsverpflichtung die Buchführungsdaten im RZ zu speichern. Diese Buchführungsdaten sind aber überhaupt nicht für eine Prüfung geeignet, wenn nicht auch ein StB diese zu Prüfungszwecken aufbearbeitet. Alles eher subotimal...  

Aber davon abgesehen, bei der Einschätzung ging es mir nur darum, das wohl wenige für eine ungewisse Leistung etwas im Voraus bezahlen möchten.

info19
Einsteiger
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Wie gesagt, bzgl. Belege online sehe ich die Leistung nicht als ungewiss an.

 

Bzgl. der Archivierung im RZ bzgl. KanzleiRewe könnte man in der Tat ähnlich vorgehen. Allerdings besteht hier eine praktikable, kostenlose und archivierungsfähige Exportmöglichkeit, die meines Wissens bei Belege online nicht so einfach umsetzbar ist.