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Elektronische Bekanntgabe von ESt.-Bescheiden

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letzte Antwort am 20.01.2021 07:27:59 von deusex
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Alexander_Herrmann
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Liebe Community,

 

mit der neuen Version des DATEV Einkommensteuer-Programms der DVD 13.1 zum Jahreswechsel ist es für Erklärungen ab dem VZ 2019 erstmals möglich, für die Bekanntgabe des Steuerbescheids die elektronische Form zu wählen. 

 

In Kombination mit DATEV Meine Steuern und Freizeichnung Online ist damit endlich ein (fast) vollständig digitaler und medienbruch-freier Bearbeitungsprozess bei der Einkommensteuererklärung möglich - klasse.

 

Es fehlt nur noch eine Möglichkeit, den digitalen Bescheid auf sinnvollem Wege bereitzustellen. Hier bietet sich "DATEV Meine Steuern" an. Einen entsprechenden Wunsch für die notwendige Funktionserweiterung gibt es hier:

https://www.datev-community.de/t5/ideas/ideapage/blog-id/Ideen_zu_Meine_Steuern/article-id/111#M111 

 

Sofern der entsprechende Punkt (im Mantelbogen auf der ersten Seite) aktiviert und eine E-Mailadresse hinterlegt ist, wird an diese E-Mailadresse eine Benachrichtigung versandt, sobald der elektronische Steuerbescheid als PDF abrufbar ist.

 

Elektronische Bekanntgabe.JPG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der eigentliche Abruf des Steuerbescheids erfolgt anschließend bequem und bestens integriert in den Dokumenten-Workflow der Kanzlei über den den Dokumentenkorb in DATEV DMS/DATEV DMS Classic.

 

Bescheide abrufen.png

 

Voraussetzungen:

 

In der Benutzer- und Rechteverwaltung UND in der Rechteverwaltung Online (DATEV Unternehmen Online, Menüpunkt "Administration") müssen die entsprechenden Rechte freigeschaltet sein:

 

BRV.JPGRechteverwaltung Online.JPG

 

Im Info-DB-Dokument Nr. 9267060 stehen die einzelnen Schritte nochmals genau beschrieben.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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mosachse
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Danke sehr für Ihren Beitrag. Unterstützt unsere Kanzlei voll und ganz! Liegt ja auch der Hand und ich hoffe, dass DATEV etwas Derartiges schon plant.

 

PS.: Für die entsprechende Idee habe ich natürlich auch gleich gestimmt. 

https://www.datev-community.de/t5/ideas/ideapage/blog-id/Ideen_zu_Meine_Steuern/article-id/111

 

 

Edit: PPS.: 

Sind auch Bescheide für betriebliche Steuern möglich?

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Alexander_Herrmann
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Die DATEV schreibt dazu inInfo-DB Nr. 9270301 folgendes:

 

Aktuell können nur ESt-Erstbescheide (incl. Vorauszahlungsbescheide) von der Finanzverwaltung elektronisch bekannt gegeben werden. Folgebescheide und Verlustfeststellungsbescheide werden automatisch als Papierbescheide bekannt gegeben.

 

Die elektronische Bekanntgabe des Bescheids ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.

 

Die Freigabe erfolgt bundeslandweise bis September 2020. Aktuell liefern die Bundesländer Bayern und Niedersachsen elektronische Bescheide. Bescheide aus Bundesländern, die noch nicht freigegeben haben, werden vorübergehend automatisch als Papierbescheide bekannt gegeben.



 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
mosachse
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Danke sehr für Ihre Hilfe. 

 

Noch einmal zu Ihrer Ausgangsfrage zurück:

Es ist keine Lösung für Ihr Problem, aber wir laden die Bescheide immer in "Unternehmen Online" für den Mandanten hoch und legen dafür einen eigenen Belegtyp "Steuerbescheide" an. 

Das ist aber wie gesagt alles andere als optimal, weil einfach aufwendig und Steuerbescheide sind für mich auch eigentlich kein Teil des Belegwesens. 

 

Steuerbescheide sollten vielmehr im Bereich "(Meine) Steuern" oder "Freizeichnung" zu finden sein in der Menü-Struktur der Online-Anwendung. Außerdem ist Unternehmen Online ja eine Anwendung für Unternehmensmandate und steht nicht allen zur Verfügung. 

 

Daher unterstützen wir Ihre Anforderung ausdrücklich. 

 

PS.: Interessant, dass es scheinbar für Kanzleien die Möglichkeit geben wird, alle Bescheide einzusehen in einem Online-Portal.

Zitat aus dem verlinkten Info-DB-Dokument: "Im Online-Portal MyDATEV Kanzlei können Sie mit der App DATEV Kommunikation Finanzverwaltung alle Bescheide Ihrer Kanzlei einsehen und downloaden." 

 

Könnte ich jetzt nicht nachvollziehen, wenn das zuerst umgesetzt worden sein sollte und nicht die Bereitstellung an den Mandanten...

 

PS.: Warum dafür dann sogar scheinbar eine eine einzelne Teil-App ("DATEV Kommunikation Finanzverwaltung") und keine ganzheitliche App für Kanzleien mit möglichst viel Funktionsumfang entwickelt wird, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. (1 App "SmartLogin", 1 App "Belegupload", 1 App "DATEV", 1 App "Status Rechenzentrum", 1 App "DATEV Kommunikation Finanzverwaltung" - wo soll das hinführen?) 

deusex
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Hallo,

der Fred ist wohl zwischenzeitlich ein wenig eingeschlafen und ich möchte ihn gerne kurz reanimieren, da wir derzeit generell für ESt die elektronische Bekanntgabe schlüsseln.

 

Das Portal "Kommunikation Finanzverwaltung" sieht sehr gut aus und die Bescheide sind gestochen scharf in pdf mit annähernd keinem Speichervolumen. So weit alles in Ordnung.

 

Die Bescheide generell nach Meine Steuern hochzuladen, halte ich für den sinnvollsten Weg, ein rundes Steuerbild zu erhalten. Wir legen die Bescheide zwar auch in der Dok-Ablage, aber für den Mandanten ergibt sich dadurch ein echter Mehrwert, wenn es dann noch die Möglichkeit gäbe, einen gesonderten Ordner für "Sonstige Dokumente" anzulegen oder dieser seitens der DATEV einprogrammiert würde.

 

Mir missfällt allerdings, dass nur ESt-Bescheide elektronisch bekanntgegeben werden; GewSt-Messbescheide werden dann weiter in Papier zugesandt. Die USt-Abrechnung, - Bescheid oder - Mitteilung kommt auch in Papier.

 

Irgendwie fühlt man sich als hätte man das Rad erfunden, weiß aber nicht, für was es gut sein soll.


KSt- und die zugehörigen GewSt-Messbescheid-Daten werden nicht einmal rückübertragen.

 

Ein Stückwerk ohne Gleichen . . . Gut, ist eben mal so, aber ich würde dennoch ein wenig Ordnung in die Sache und folgenden Arbeitslauf geplant:

 

1. Für alle Mandanten besitzen wir die Empfangsvollmacht. Alle Bescheid gehen damit über unsere Kanzlei.

2. Der Mandant stimmt der elektronischen Bekanntgabe zu. Obwohl ich der Meinung bin, das ist obsolet, wenn ich Empfangsbevollmächtigter bin. Insofern liegt die Entscheidung bei mir.

3. Der ESt-Bescheid geht in den Dokumentenkorb und wird abgelegt; über Fristen/Bescheide wird der Posteingang erfasst und der Bescheidabgleich durchgeführt.

4. Die anderen Bescheide kommen per Post und wenn Daten rückübertragen werden, siehe 3. KSt- oder GuE werden eben via Steuerprogramm geprüft.

5. Die Bescheide werden eingescannt und ebenfalls der Ablage zugeführt.

6. Sind die Bescheide vollständig eingegangen, geprüft und abgelegt erhält der Mandant eine E-Mail mit den Bescheiden in der verschlüsselten Anlage und/oder werden die Bescheide in Meine Steuern, dem o.g. gewünschten Ordner zugeführt.

7. Die Originalsteuer-, Feststellungs- und Messbescheide werden anschließend vernichtet. Es existieren Pdf-Varianten in Meine Steuern sowie in der Dokumentenablage.

 

Bisher erhalten unsere Mandanten zunächst eine E-Mail mit den Bescheiden in der Anlage und in der E-Mail Bemerkungen zur Prüfung des Bescheides mit Prüfungsvermerken auf dem Bescheid. Von letzterem wollten wir sowieso weg, um die Bescheide "unberührt" zu lassen und diesen "Prüfungsvermerk" in der Begleit-E-Mail ausführen.

 

Im Prinzip möchten wir sozusagen dem Mandanten die Bescheide nur noch elektronisch zukommen lassen und die Bescheide in Papier vernichten.

 

In den letzten zehn Jahren kann ich mich nicht an einen Fall erinnern, in welchem ein Original-Papier-Steuerbescheid von irgendjemandem verlangt wurde.

 

Würde diesem ersten Umstellungsversuch, gerade in Bezug auf die Entsorgung der Papier-Bescheide, etwas entgegenstehen?

 

 

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SObst
Beginner
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Ich finde Ihren Prozess gut und schlüssig. M.E. steht einer Vernichtung der Bescheide bei einem DMS nichts entgegen (außer der letzte Funke Unsicherheit, weil es etwas Neues ist 😊).
Ich habe auch schon Kopien von Bescheiden beim Finanzamt angefordert (bei einer Mandatsübernahme), das wäre eine Möglichkeit im äußersten Notfall.
Mich würde noch interessieren, ob bei Ihnen die E-Mails mit den Steuerbescheiden durch einen Steuerberater "freigegeben" werden und wenn ja, in welcher Form? Auf den Briefen hat bisher auch immer ein StB unterschrieben. Ein E-Mail-Versand durch den Steuerberater erscheint mir nicht praktikabel. 

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deusex
Allwissender
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Etwas spät... sorry.

 

Das Schriftformerfordernis gilt m.W. nur noch für Rechnungen und das lässt sich durch den Mandanten abbedingen, für digitale Rechnungen.

Die Bescheide sende ich immer persönlich per E-Mail und einem Anschreiben mit allgemeinen Angaben. Bezüglich Nach- oder Vorauszahlungen verweise ich auf die markierten Passagen im Bescheid.

 

Der/die Bescheid/e werden in der Anlage mit IS-Fox verschlüsselt; der Mandant kann sich mit dem zuvor hinterlegten Passwort öffnen.

 

Den Dokumentenkorb nutze ich bspw. schon nicht mehr, sondern lade direkt aus dem Portal, lege den unveränderten Bescheid an eine E-Mail und eine geprüfte Bescheid-Variante mit Vermerken und Hinweisen ebenso dazu; damit hat der Mandant einen Info-Bescheid und einen "Nackten" bspw. für die Krankenkasse, Bank o.ä. Die Vermerke gehen die Empfänger nichts an, auch der Prüfungsvermerk nicht, wie ich persönlich meine.

 

Die Bescheide legen wir dann noch in "Meine Steuern" ab. Hier vermisse ich einfach noch einen Ordner mit "Finanzamt-Dokumenten" o.ä. in dem Bescheide, Rückfragen, Antworten abgelegt werden.

 

"Unsortierte Dokumente" ist hier einfach nicht praktikabel, da dieser ja der virtuelle Schuhkarton ist.

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letzte Antwort am 20.01.2021 07:27:59 von deusex
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