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E-Rechnung und Ust-ID

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letzte Antwort am 29.01.2024 17:40:31 von Kerstin_Schulz
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SL_Die
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

aktuell bin ich dabei für unsere Kanzlei die Rechnungen auf E-Rechnungen im Zugferd Format umzustellen. 

Allerdings lässt mich das Rechnungsschreibungsprogramm keine E-Rechnung ausgeben, ohne gültige Ust-ID.

Eine UST-ID ist aber doch keine Vorgabe auf einer Rechnung es kann doch nicht sein, dass Kanzleien sich einzig für das Rechnungen schreiben eine Ust-ID zulegen müssen?

 

Gibt es hier eine Alternative?

 

BG

 

In Office Management verschoben, Kategorie EO compact&classic zugeordnet.

MellaBerlin
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Ja, habe ich auch schon gesehen und jetzt nur dafür eine USt ID beantragt

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo,

 

aktuell gibt es keine Alternative. Die USt-ID wird auf der Rechnung angegeben um der Anforderung einer ordnungsgemäßen Rechnung zu entsprechen. Die Steuernummer wird dafür nicht herangezogen.

 

Aktuell deutet einiges daraufhin, dass die USt-ID auch die Wirtschaftsidentifikationsnummer werden wird, die dann wiederum für die E-Rechnung relevant werden könnte.

 

Hier habe ich etwas dazu entdeckt:

BZSt - Wirtschaftsidentifikationsnummer

 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 29.01.2024 17:40:31 von Kerstin_Schulz
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